Dossier: Die „Aktion T4“ in Bethel

I) Bethel – die größte deutsche Privatanstalt

Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel entwickelten sich in den 1920er Jahren in Westfalen zu einem wesentlichen Teil des Versorgungswesens von Männern, Frauen und Kindern mit Epilepsie – mit und ohne Behinderungen – sowie Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen. Sie bestanden als diakonische Komplexeinrichtung aus verschiedenen Stiftungen (Bethel, Sarepta und Nazareth) und Anstaltsteilen (Eckardtsheim in der Senne, Freistatt bei Diepholz und Lobetal bei Bernau). Neben der Versorgung von Menschen mit Epilepsie, für die die Anstalt Bethel 1867 gegründet worden war und europaweit Bekanntheit erreicht hatte, wurden nach und nach Wanderarbeiter, Psychiatriepatientinnen und -patienten sowie Fürsorgezöglinge aufgenommen. Um 1930 galten die v. Bodelschwinghschen Anstalten, meist kurz „Bethel“ genannt, als größte deutsche Privatanstalt mit rund 5.000 Plätzen und rund 80 Pflegehäusern in den Ortschaften Bethel und Eckardtsheim, zu denen auch zahlreiche Handwerksbetriebe, Hausgärten und große Ländereien gehörten.

Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel um 1930.
Die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel um 1930.
Hauptarchiv Bethel, Karten und Pläne.

Die Pflege in der evangelischen Anstalt erfolgte durch religiös geprägtes Personal, den Diakonissen der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta (gegründet 1869) und den Diakonen der Westfälischen Diakonenanstalt Nazareth (gegründet 1877). Der Alltag der Patienten war von christlichen Feier- und Festritualen, von gemeinsamen Andachten und Gottesdiensten geprägt. Arbeit galt in Bethel als traditionelle Form des Umgangs mit den Patienten, sei es, um psychiatrisch Kranke und Menschen mit Epilepsie sinngebend zu beschäftigen, von ihren Symptomen abzulenken oder sie wirtschaftlich einzusetzen.

Seit Beginn der 1920er Jahre lässt sich die Entwicklung Bethels mit Prozessen der Professionalisierung und der Medizinalisierung des Anstaltsbetriebs beschreiben. In den beiden religiösen Gemeinschaften Sarepta und Nazareth schlug sich dieses durch die Ausdifferenzierung des Ausbildungswesens nieder. Zunehmend kamen Spezialisierungen hinzu, sei es in der Labortechnik oder bei der Pflege von psychisch Kranken. Im Bereich der Medizin stieg die Anzahl und die Bedeutung der Ärzte im Anstaltsgefüge neben den Theologen. Der Bedeutungszuwachs der Medizin spiegelte sich auch in der Gründung der Aufnahmestation und Epilepsieklinik Mara (1933 eröffnet) wie in der universitären Herkunft der leitenden Ärzte, die alle wissenschaftlich orientierte Psychiater waren: Carl Schneider (von 1930-1933 in Bethel), Werner Villinger (von 1934-1939) und Gerhard Schorsch (von 1940 bis 1967) sowie auf Seiten der Psychiatrischen und Nervenabteilung von Sarepta, Karsten Jaspersen (von 1928-1960). 

Der Zweite Weltkrieg veränderte die Grundlage für die weitere Fürsorge. Die Rationierung von Lebensmitteln, der Personalmangel durch Einberufungen männlicher Arbeitskräfte und die Fremdnutzung von Häusern als Reservelazarett und später von Ausweichkrankenhäusern beeinflussten das Leben und den Alltag der versorgten Menschen direkt. Über Allen schwebte mit zunehmender Kriegsdauer die Gefahr, Opfer von Bombenangriffen zu werden. Eine besondere Bedrohung für Menschen in Heil- und Pflegeanstalten entstand durch die nationalsozialistische „Euthanasie“, dies galt auch für rund 3.000 Menschen mit Epilepsie, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Bethel.

II) Was war die „Aktion T4“?

Auf einem formlosen Ermächtigungsschreiben von Adolf Hitler, das Ende Oktober 1939 verfasst, aber auf den 1. September 1939 – den Tag des Kriegsausbruchs – zurückdatiert wurde, basierte die sogenannte „Aktion T4“. Danach sollte, so der Wortlaut, „unheilbar Kranken […] der Gnadentod gewährt werden“. Als „Aktion T4“, bezeichnet nach der Berliner Adresse der organisierenden Dienststelle Tiergartenstr. 4, sollte die „Euthanasie“ unter höchster Geheimhaltung ablaufen.

Speisesaal im Pflegehaus Groß-Bethel, 1931.
Speisesaal im Pflegehaus Groß-Bethel, 1931. Hauptarchiv Bethel, GB 2 Groß-Bethel.

Es wurden nach und nach sogenannte Meldebögen an die Heil- und Pflegeanstalten verschickt. Das Personal vor Ort sollte jeden einzelnen Patienten und jede einzelne Patientin erfassen. Schwerpunktmäßig wurden auf den Meldebögen Angaben zur Diagnose und zur Arbeitsfähigkeit eines Menschen abgefragt. Die ausgefüllten Bögen sollten zurückgeschickt und von Gutachtern – Ärzten, vor allem Psychiatern – ausgewertet werden. Ohne den Menschen je gesehen zu haben, entschieden diese nur anhand eines Formulars über Leben und Tod. Die auf diese Weise selektierten Menschen wurden dann mit Bussen abgeholt und, teilweise über sogenannte Zwischenanstalten, in Gasmordanstalten transportiert und dort ermordet. Insgesamt sechs solcher Gasmordanstalten waren dafür im Deutschen Reich eingerichtet worden. Die in ihnen vollzogene Tötung mit Gas sollte Vorbild für die spätere systematische Vernichtung im Holocaust werden.

Nachdem die „Geheime Reichssache“ in der Bevölkerung immer weiter bekannt geworden war, wurde die „Aktion T4“ am 24. August 1941 eingestellt. Bis dahin waren ihr mehr als 70.000 Menschen zum Opfer gefallen.

III) Wie handelte Bethel in der „Aktion T4“?

Anstaltsleiter in Bethel war der Theologe Friedrich von Bodelschwingh  d.J. (1877-1946). Er hatte die Leitung im Jahr 1910 übernommen. Für ihn, wie für die anderen Pfarrer, die Ärzte und die Pflegenden, fiel die Ablehnung der bereits in der Zwischenkriegszeit zum Teil intensiv diskutierten Euthanasie („Vernichtung lebensunwerten Lebens“) als theologische wie sittliche Grenzüberschreitung einhellig aus. Das galt auch für die gesamte damalige Innere Mission (heutige Diakonie), in deren Gremien Bodelschwingh als Anstaltsleiter der größten Einrichtung intensiv eingebunden war.

Noch Ende 1939 erfolgte die Versendung der Meldebögen in die Landesteile Berlin, Brandenburg, Sachsen, Baden und Württemberg. Dort hatten die Pflegeanstalten die Meldebögen zunächst bedenkenlos ausgefüllt, herrschte doch die Meinung vor, es handele sich um eine Erhebung zum Zwecke des seit Jahrzehnten in der Diskussion befindlichen Bewahrungsgesetzes. Anders war es in den west- und norddeutschen Landesteilen, zu denen auch Bethel gehörte. Hier erreichten die Meldebögen die Einrichtungen erst im Sommer 1940, was zu einem Wissensvorsprung führte.

v. Bodelschwingh erfuhr bereits Anfang des Jahres 1940 von Verlegungen, die Patientinnen und Patienten anderer Anstalten der Inneren Mission erlitten. Anfänglich befürchteten die v. Bodelschwinghschen Anstalten, die Verlegungen seien Teil der Entkonfessionalisierungspolitik der Nationalsozialisten, indem die Kostenträger aus Privatanstalten Patienten und Patientinnen in staatliche Einrichtung verlegt wissen wollten.

Doch der Abtransport von Kranken und ihr bald darauf erfolgender Tod schreckte Angehörige wie Anstaltsleiter auf. Daraufhin wurde im April im „Centralausschuß der Inneren Mission“ in Berlin beschlossen, der Vizepräsident Paul Gerhard Braune solle den sich häufenden Meldungen von Todesfällen nachgehen. Braune war Leiter der Betheler Zweiganstalt Hoffnungstaler Anstalten Lobetal, gelegen bei Bernau. Er sprach sich in seinem Vorgehen eng mit Friedrich v. Bodelschwingh ab. Die reichsweiten Informationen verdichtete Braune zu einer Denkschrift gegen die NS-„Euthanasie“, die Anfang Juli 1940 von der Kirchenkanzlei der Deutschen Evangelischen Kirche bei der Reichskanzlei eingereicht wurde.

Friedrich v. Bodelschwingh d.J. und Paul Gerhard Braune
auf dem Jahresfest in Lobetal (bei Bernau) 1942.
Hauptarchiv Bethel, FA 46.

Parallel dazu besuchte Friedrich v. Bodelschwingh d.J. oftmals zusammen mit Paul Gerhard Braune eine Vielzahl öffentlicher Stellen und Ministerien, um auf den laufenden Krankenmord aufmerksam zu machten. In der Hoffnung die Mordaktionen stoppen zu können, suchten sie schriftlichen oder persönlichen Kontakt zu führenden Personen des nationalsozialistischen Staates. Sie setzten auf diese Verhandlungs- und Eingabepolitik und damit auf stille Diplomatie.

Mitte Juni 1940 waren auch in Bethel 3.000 Meldebögen eingetroffen. In Absprache mit anderen westfälischen und rheinischen Anstalten der Inneren Mission erfolgte die Entscheidung, die Meldebögen nicht auszufüllen. Das wurde in Bethel im Vorstandsbeschluss am 25. Juli 1940 festgehalten.

In Westfalen, in Kreisen der NSDAP wie auch in Psychiatriekreisen, verbreitete der Chefarzt der Psychiatrischen und Nervenabteilung der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta, Karsten Jaspersen, ansonsten ein treuer Parteigenosse der NSDAP, die Ablehnung des Ausfüllens der Meldebögen Ende Juli 1940 mittels zahlreicher Schreiben und zum Teil persönlicher Besuche bei seinen Kollegen. Auch im Ausland wurde die Verweigerung der v. Bodelschwinghschen Anstalten bekannt, obwohl v. Bodelschwingh auf eine Geheimhaltung seiner Verhandlungen setzte.

Am 26. Juli 1940 kamen der Leiter der Gesundheitsabteilung im Reichsinnenministerium, Herbert Linden und Viktor Brack, aus der Kanzlei des Führers nach Bethel, um v. Bodelschwingh unter Androhung seiner Verhaftung zum Ausfüllen der Meldebögen zu bringen. Am Folgetag fand eine mehrstündige Sitzung im Reichsinnenministerium statt, die auch zum Ergebnis hatte, einen „öffentlichen Konflikt“ mit Bethel, das man nicht schließen könne, vermeiden zu wollen. Am 12. August wurde Paul Gerhard Braune in Gestapohaft genommen, die bis Ende Oktober andauerte.

V. Bodelschwingh einigte sich schließlich mit den Verantwortlichen der Euthanasiezentrale in der Kanzlei des Führers darauf, dass externe Ärzte eine Auswahl der Abzutransportierenden treffen sollten und dass man diesen die erforderlichen Informationen zum Ausfüllen der Meldebögen nicht vorenthalten würde.

III.1) Der Besuch der Ärztekommission und die Vorbegutachtungen

In Bethel entschloss man sich zu einem Verfahren, bei dem der neue Betheler Chefarzt Gerhard Schorsch Ende 1940 ein Schema der Vorkategorisierung der Patienten und Patientinnen entwickelte, bevor die zu erwartende staatliche Ärztekommission eintreffen sollte. Anhand einer Zusammenfassung („Epikrise“) zum Krankheitsbild, die die Oberärzte der einzelnen Abteilungen für jeden Patienten erstellten, trug Schorsch eine Kategorisierung von I bis VII zur Vorselektion ein – wobei die Staffelung von I „Vegetatives Dasein“ bis VII „sehr gute Leistungen“ erfolgte. Das Verfahren sollte dazu dienen, beim Besuch der Ärztekommission als „Anwalt der Kranken“ auftreten zu können und die Anwesenheit der Kommission zeitlich zu begrenzen. Zugleich bestand die Hoffnung, dass man eine Mehrzahl der Patienten positiv charakterisieren könnte, damit sie nicht Opfer möglicher Abtransporte in Tötungsanstalten würden.

Vom 18. bis zum 26. Februar 1941 kam eine Ärztekommission, bestehend aus mehr als einem Dutzend Ärzten und noch mehr Verwaltungspersonal nach Bethel, um die Meldebögen auszufüllen. Offenbar fand die Gutachterkommission die Vorkategorisierung der Kranken als sehr hilfreich. Die Arbeit konnte eher beendet werden als ursprünglich geplant.

Am 26. Februar 1941 erfolgte eine Abschlussbesprechung, über die eine von v. Bodelschwingh angefertigte Niederschrift existiert. Demnach einigte man sich darauf, dass Schorsch „die Arbeit an den Epikrisen zu Ende führen“ sollte. Wenn sich Änderungen in der Gruppeneinteilung der Kranken ergäben, würde er Werner Heyde, dem Leiter der medizinischen Abteilung der „Zentraldienststelle T4“, darüber Mitteilung machen. Ansonsten würden die Meldebögen im nächsten Vierteljahr geprüft. Zehn bis 14 Tage vor einem eventuellen Abtransport sollte Bethel dann benachrichtigt werden, „um sachliche Einwendungen“ gegen die Auswahl erheben zu können. Es sollte dadurch kein „Hinausschiebung um jeden Preis“ versucht werden – das war offenbar die Befürchtung der Ärztekommission. Dann würde der Abtransport der Patienten in eine staatliche Zwischenanstalt erfolgen, von dort der Transsport in eine Gasmordanstalt.

Aus einer handschriftlichen, undatierten Aufstellung v. Bodelschwinghs wurde die Zahl – ohne Namen – von insgesamt 446 Menschen, aufgeteilt auf die verschiedenen Häuser der Anstalt Bethel festgehalten. Von ihnen nahm man an, dass sie Opfer eines möglichen Abtransports würden. Bodelschwingh hatte inzwischen Kontakt zum Euthanasiebevollmächtigten Karl Brandt aufgenommen, der sowohl während des Besuchs der Ärztekommission kurz in Bethel weilte wie auch nochmal am 31. März 1941 zusammen mit Reichsleiter Philipp Bouhler. Wie ein Brief im August ausweist, den Bodelschwingh an Karl Brandt schrieb, hatte man in Bethel zwar Hoffnung, aber auch große Zweifel, ob eine Begrenzung und Minderung der Zahl der Opfer erreicht werden könnte.

Prof. Dr. Gerhard Schorsch (1900-1992) Chefarzt der Anstalt Bethel, Ende der 1950er Jahre.
Prof. Dr. Gerhard Schorsch (1900-1992) Chefarzt der Anstalt Bethel,
Ende der 1950er Jahre. Hauptarchiv Bethel, FD 3723.

Im Abschlussgespräch mit der Ärztekommission am 26. Februar 1941 war vereinbart worden, dass Chefarzt Gerhard Schorsch „die Arbeit an den Epikrisen zu Ende führen“ solle. Aus einer Liste mit 167 Namen ist zu erkennen, dass Schorsch zum Teil neue Kategorisierungen vergab und vor allem Zwischenkategorisierungen wie II-III wählte. Man hoffte, dass diese Patienten und Patientinnen, anders als bei der Kategorisierung I und II, doch noch von einem Abtransport verschont bleiben könnten. 

Die letzte Rückzugslinie vor drohenden Abtransporten stellte das Informieren der Angehörigen beziehungsweise die Entlassung von Patientinnen und Patienten dar. Das galt allerdings nur für Einzelfälle und, aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, das bei den Kostenträgern lag, auch vorwiegend für Privatpatientinnen und -patienten. So wurden aus der von Karsten Jaspersen in Sarepta geführten Psychiatrischen und Nervenabteilung für Frauen bereits im Vorfeld des Besuchs der Ärztekommission mehr Patientinnen als üblich entlassen; während man sich in der Anstalt Bethel nach dem Besuch der Ärztekommission bemühte, durch zum Teil verklausulierte Anschreiben und persönliche Gespräche mit Angehörigen, um eine Rücknahme nach Hause zu bitten, vor allem, wenn ein Abtransport akut werden sollte.

IV) Die Sonderaktion gegen jüdische Anstaltspatienten im Rahmen der „Aktion T4“

Am 21. September 1940 wurden acht Bewohner und Bewohnerinnen jüdischer Herkunft oder Glaubens von der Anstalt Bethel in die Landesheil- und Pflegeanstalt Wunstorf gebracht. Sieben von ihnen wurden von dort in die Gasmordanstalt Brandenburg/Havel weitertransportiert und ermordet.

Bethel war eine der frühesten evangelischen Einrichtung, die mit der Sammlung und dem Abtransport jüdischer Patientinnen und Patienten befasst war. Am 30. August 1940 hatte das Reichsinnenministerium eine „Verlegung geisteskranker Juden“ angeordnet. Vorwand war, dass noch immer „Juden mit Deutschen in Heil- und Pflegeanstalten gemeinsam untergebracht“ wären. Am 26. oder 27. September 1940 sollten die jüdischen Männer, Frauen und Kinder in eine nicht näher bezeichnete Sammelanstalt gebracht werden. Dazu galt es, die Betroffenen am 21. September 1940 zunächst der Landesheil- und Pflegeanstalt Wunstorf „zu überstellen“.

Die zielgerichtete Ermordung der jüdischen Anstaltspatienten war ab Sommer 1940 eine „Sonderaktion im Rahmen der ‚Aktion T4‘“. Sie verlief unabhängig von jeglicher Diagnose oder Einschätzung der Arbeitsfähigkeit, auf das für die „Aktion T4“ übliche Meldebogen- und Begutachtungsverfahren wurde gänzlich verzichtet. Als Selektionskriterium reichte es, nach der nationalsozialistischen Definition als Jude oder Jüdin zu gelten.

Als die Verlegungsanordnung die Anstalt Bethel kurz nach dem 5. September 1940 erreichte, lebten dort 15 Patienten und Patientinnen, die jüdischen Glaubens oder Christen jüdischer Herkunft waren. Für einen Bewohner galt der Erlass nicht, weil er rumänischer Staatsbürger war. Zudem waren in der Psychiatrischen und Nervenabteilung der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta zwei Patientinnen betroffen, beide Christinnen jüdischer Herkunft.

Bethel schickte nicht alle jüdischen Patientinnen und Patienten nach Wunstorf, sondern benachrichtigte einige Familien von Betroffenen und legte ihnen nah, ihre Angehörigen in anderen Einrichtungen unterzubringen oder nach Hause zu holen – ein auch in anderen evangelischen Anstalten praktiziertes Verfahren und durchaus legal im Rahmen der Verlegungsanordnung. Ausschlaggebend für diese Entscheidung wurde die medizinische Beurteilung der Betheler Anstaltsärzte, zudem der Wortlaut „Geisteskranke“ im Erlass. Wer aber im ärztlichen Attest dauernde Anstaltspflegebedürftigkeit oder eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zugeschrieben bekam, hatte keine Chance, dem Abtransport in die Provinzialheilanstalt Wunstorf zu entgehen. Mit diesen beiden Kriterien hatte man im Grunde genommen das Selektionsverfahren der „Aktion T4“ adaptiert und wähnte sich damit auf der sicheren Seite. Zwischen dem 16. und dem 19. September konnten sechs der 14 Betroffenen entlassen werden. Der Chefarzt der Psychiatrischen und Nervenabteilung Sareptas, Karsten Jaspersen, hatte seine beiden Patientinnen bereits am 12. und 14. September entlassen.

Bei den acht Personen, die nach Wunstorf gebracht werden sollten, musste zunächst die Entscheidung über die Verlegung eingeholt werden, denn als Privatanstalt durfte Bethel nicht selber über den Aufenthaltsort bestimmen. Bei vier Privatpatientinnen und -patienten wurden die Verwandten oder Vormünder aufgefordert, für einen Transport nach Wunstorf zu sorgen. Bei den vier Anderen wurden die Kostenträger, der Westfälische bzw. der Rheinische Provinzialverband von der Verlegungsanordnung unterrichtet und um Anordnung gebeten. Drei Angehörige baten Bethel, alles Weitere zu veranlassen. Eine Tochter kam selbst nach Bethel, um ihre Mutter nach Wunstorf zu begleiten. Die Provinzialverbände erteilten ebenfalls die Erlaubnis zur Verlegung. Dorothea Ahrndt, Reinhard Beyth, Hermann Federmann, Dr. Heinrich Jansen, Olga Laubheim, Margot Reuter und Kurt Simon wurden nach Wunstorf gebracht und mit ihnen auch die 61-jährige Johanna Lohn, die selber ihre Interessen vertreten hatte und erreichte, dass sie am 26. September aus Wunstorf abgeholt werden und in Familienpflege gehen konnte.

Das Pflegehaus Horeb nach dem Luftangriff vom 31. März auf den 1. April 1941.
Das Pflegehaus Horeb nach dem Luftangriff vom 31. März auf den
1. April 1941. Hauptarchiv Bethel, FD 4021.

In der Landesheil- und Pflegeanstalt Wunstorf wurden rund 160 jüdische Patienten aus nordwestdeutschen Anstalten gesammelt und unter primitivsten Bedingungen zusammengepfercht. Am 27. September wurden sie durch die GEKRAT, die „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“, mit den berüchtigten „grauen Bussen“ weitertransportiert. Wie man seit den historischen Forschungen der 1990er Jahre weiß, endete die Fahrt in der Tötungsanstalt Brandenburg/Havel, wo die Männer, Frauen und Kinder ermordet wurden.

Wohl ab Februar und März 1941 erhielten die Angehörigen und Vormünder der Betheler Patienten Briefe über das Versterben ihres Angehörigen oder Mündels in der Irrenanstalt Chelm, Post Lublin. Die Mitteilungen über den Tod wurden mit fingiertem Briefkopf und ausgedachter Todesursache in der Dienststelle der „Aktion T4“ geschrieben. Zur Tarnung wurden sie in Lublin in die Post gegeben.

Mit dieser „Sonderaktion“ gegen jüdische Anstaltspatienten und -patientinnen kann man – wie Henry Friedlander ausgeführt hat – erstmals von einer systematischen Vernichtung von Menschen jüdischer Herkunft in Deutschland sprechen.

Wenn auch in Bethel eine Mäßigung der Zahl der zu Verlegenden durch Kontakt mit den Angehörigen oder anderweitiger Unterbringung erreicht werden konnte, so zeigte sich insgesamt ein loyales Verhalten gegenüber einer staatlichen Anordnung.

V) Das Ende der „Aktion T4“

Der offizielle Abbruch der „Aktion T4“ am 24. August 1941 führte dazu, dass es nicht zu einem Abtransport der 446 zuvor gelisteten Patienten aus Bethel kam. Im Selbstverständnis Bethels – seit der unmittelbaren Nachkriegszeit und bis hinein in die 1990er Jahre – wurde dieses als Folge der eigenen Resistenz und Verzögerung des Verfahrens gedeutet. Bei historischer Betrachtung spielte das Verhalten Bethels zwar eine Rolle im Rahmen der sich in der ersten Jahreshälfte 1941 verstärkenden Proteste in der Bevölkerung wie auch der katholischen Kirche, doch ist ein durchschlagender Effekt der eigenen Eingaben- und Verhandlungspolitik sowie der Gespräche mit dem Euthanasiebeauftragten Karl Brandt auf den offiziell verhängten Stopp der „Aktion T4“ nicht belegbar.

Die Verweigerung des Ausfüllens der Meldebögen war Ende 1940 zu einer indirekten Kooperation geworden. Das Kategoriensystem zur Vorbegutachtung der Patienten bedeutete das Sicheinlassen auf eine Wertung des Lebens von Patienten unter dem hauptsächlichen Kriterium der Arbeitsfähigkeit und damit auf den Selektionsmechanismus der nationalsozialistischen Lebensvernichtung. Ziel der gebrochenen Verweigerungshaltung war es, zu verzögern und möglichst viele der Betroffenen aus dem Kreis potentieller Opfer heraus zu definieren. Wollte man zumindest einige Patientinnen und Patienten vor einem Abtransport retten, so wirkte man doch an dem Selektionsprozess mit, wenn im Selbstverständnis auch nur indirekt und war gezwungen, manche Patienten möglicherweise preiszugeben. Die mit der gebrochenen Verweigerungshaltung einhergegangen Kooperation mit dem NS-Staat beleuchtet die Schuld, die man angesichts einer verantwortungsethischen Position auf sich zu nehmen bereit war.

Dr. Uwe Kaminsky (2023)
Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin (Charité Berlin)
Kerstin Stockhecke M.A. (2023)
Hauptarchiv der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel

Literatur

  • Benad, Matthias (Hrsg.), Friedrich v. Bodelschwingh d. J. und die Betheler Anstalten, Stuttgart u.a. 1997.
  • Benad, Matthias, „… unter Einsatz aller unserer Kräfte Anwälte unserer Kranken sein.“ Bethel und die nationalsozialistischen Krankenmorde – ein Überblick über den Stand der Forschung, in: Benad, Matthias / Schmuhl, Hans-Walter / Stockhecke, Kerstin (Hrsg.), Beiträge von der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Psychiatriereform, Bielefeld 2016, S. 17-28. URL
  • Benad. Matthias / Schmuhl, Hans-Walter / Stockhecke, Kerstin (Hrsg.), Bethels Mission (4). Beiträge von der Zeit des Nationalsozialismus bis zur Psychiatriereform (Beiträge zur
  • Westfälischen Kirchengeschichte; 44), Bielefeld 2016.
  • Cantow, Jan / Stockhecke, Kerstin (Hrsg.), Friedrich v. Bodelschwingh und Paul Gerhard Braune. Briefwechsel 1933–1945, Berlin 2011.
  • Cantow, Jan, Pastor Paul Gerhard Braune. Im „Hausgefängnis“ der Gestapo-Zentrale in Berlin. Kurzbiographie und Dokumente, Berlin 2012.
  • Friedlander, Henry, Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung, Berlin 1997.
  • Hochmuth, Anneliese, Spurensuche. Eugenik, Sterilisation, Patientenmorde und die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel 1929-1945, Bielefeld 1997.
  • Kaminsky, Uwe, Paternalistische Verschwiegenheit. Bethel, die Zwangssterilisation und die NS-„Euthanasie“, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde 89 (2020), S. 69-87.
  • Osterloh, Jörg / Schulte, Jan Erik, „Euthanasie“ und Holocaust. Kontinuitäten, Kausalitäten, Parallelitäten, Paderborn 2021.
  • Sattler, Ute, Jüdische und christliche Patientinnen jüdischer Herkunft in der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta während der Zeit des Nationalsozialismus, in: Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg 102 (2017), S. 101-126.
  • Sattler, Ute, Zur Geschichte der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta während der Zeit des Nationalsozialismus, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 113 (2017), S. 393-487.
  • Schmidt, Ulf, Hitlers Arzt Karl Brandt. Medizin und Macht im Dritten Reich, Berlin 2009.
  • Schmuhl, Hans-Walter, Ärzte in der Anstalt Bethel 1870–1945, Bielefeld 1998.
  • Schmuhl, Hans-Walter, Ärzte in der Westfälischen Diakonissenanstalt Sarepta 1890–1970, Bielefeld 2001.
  • Stockhecke, Kerstin, September 1940: Die „Euthanasie“ und die jüdischen Patienten in den v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, in: Brack, Claudia / Burkardt, Johannes / Günther, Wolfgang, Murken, Jens (Hrsg.), Kirchenarchive mit Zukunft. Festschrift für Bernd Hey zum 65. Geburtstag, Bielefeld, S. 2007, S. 131-142.
  • Stockhecke, Kerstin, Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Eine Stadt der Barmherzigkeit, in: Beaugrand, Andreas (Hrsg.), Stadtbuch Bielefeld 1214–2014, Bielefeld 2013, S. 516–521.
  • Walter, Bernd, Psychiatrie und Gesellschaft in der Moderne. Geisteskrankenfürsorge in der Provinz Westfalen zwischen Kaiserreich und NS-Regime, Paderborn 1996.

Internetquellen

  • Bibliografie mit wissenschaftlicher Literatur zur Geschichte Bethels: Bethel.de. URL
  • FAQs zu Bethel im Nationalsozialismus: Bethel.de. URL
  • Hauptarchiv der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel (2021), von der Schwierigkeit Entscheidungen zu treffen. Bethel im Nationalsozialismus: Deutsche Digitale Bibliothek. URL
  • Stockhecke, Kerstin (o.J.), Die v. Bodelschwinghschen Anstalten im Nationalsozialismus: Internetportal für Westfälische Geschichte. URL