Am 18. Oktober 1938 erreichte das Standesamt Bielefeld im Spiegelshof, Kreuzstraße 20, ein Antrag auf Beischreibung jüdischer Zwangsvornamen. Zwei Monate zuvor hatte das NS-Regime ein Gesetz erlassen, das Jüdinnen und Juden verpflichtete, ab dem 1. Januar 1939 einen ergänzenden Vornamen zu führen und ihn dem zuständigen Standesamt und der Meldebehörde anzuzeigen: Männer „Israel”, Frauen „Sara”. […]