Verhaftung und Hinrichtung des ehemaligen NSDAP-Mitglieds Karl Spreen in Bielefeld

Sterbeurkunde Karl Spreen, 1944.
Sterbeurkunde Karl Spreen, 1944. Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 109,3/Wiedergutmachung Stadt, Nr. A 212
Bescheinigung über die Haft Karl Spreens in Bielefeld, 1948.
Bescheinigung über die Haft Karl Spreens in Bielefeld, 1948. Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 109,3/Wiedergutmachung Stadt, Nr. A 212
Meldekarte von Karl Spreen.
Meldekarte von Karl Spreen. Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 18.: Meldekartei Bielefeld-Mitte, 1920-1958
10. August 1943
Lemgoer Straße 6, 33604 Bielefeld

Einleitung

Anhand unserer Spurensuche im Stadtarchiv Bielefeld am 29. April 2024 haben wir die Möglichkeit bekommen, einen Mann namens Karl Spreen und sein Leben während der Zeit des Nationalsozialismus zu untersuchen. Mittels verschiedenster Akten aus den Jahren 1930- 1950 fanden wir die folgenden Informationen über Karl Spreen und seine Familie heraus:

Familie

Karl Spreen wurde am 18. Februar 1896 geboren. Er war verheiratet mit Hildegard Spreen, geboren Hermering am 27. November 1903, sie hatten einen gemeinsamen Sohn mit dem Namen Karl-Wilhelm. Zur Zeit seiner Verhaftung wohnte er in der Oerlinghauser Straße 6 (heute: Lemgoer Straße 6), seine Hinterbliebenen später An der Krücke 20.

Parteizugehörigkeit

Karl Spreen gehörte vor 1933 keiner Partei an, trat jedoch im selben Jahr der NSDAP bei und war bis zu seinem Ausschluss am 12. Mai 1939 Mitglied. Er wurde aus der NSDAP ausgeschlossen, da er abfällige und kritische Bemerkungen bei einer Musterung von Wehrpflichtigen getätigt hatte, woraufhin er verhaftet und zum Tode verurteilt wurde. Er wurde als ein unbequemer Gegner beschrieben und sollte daher ausgeschaltet werden. Verschiedene Zeugen bestätigten, dass Karl Spreen gegenüber dem NS-Regime kritisch auftrat und daher wurde er aufgrund der „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode verurteilt.

Der Prozess

Der gesamte Vorgang zog sich über mehrere Jahre hin, bis Spreen letztendlich am 10. August 1943 verhaftet wurde. Zunächst wurde er bis zum Februar 1944 in Bielefeld festgehalten, bis er im selben Monat ins Zuchthaus Brandenburg-Görden verlegt wurde. Dort wartete er auf seine Hinrichtung.

Diese fand dann am 30. Mai 1944 im Zuchthaus statt, wo er mit einem sogenannten Fallbeil (Guillotine) getötet wurde. Er hinterließ seine Familie, seine Ehefrau und seinen zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 14-jährigen Sohn.

Nach dem Krieg

Nach dem Ende der NS-Herrschaft folgten diverse Prozesse aufgrund des Wiedergutmachungsverfahrens und der Rentennachzahlung und Kapitalentschädigungen an seine Familie. Da Spreens Sohn noch jung war und Ambitionen für ein Studium zeigte, sollten diese Verfahren gewährt werden, um ihm und seiner Mutter das Leben zu vereinfachen.

Spur aufgenommen und Recherche
Naja Manke, Nasrine Tagba
Rudolph Rempel Berufskolleg

Quellen

  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 109,3/Wiedergutmachung Stadt, Nr. A 212
Veröffentlicht am und aktualisiert am 6. November 2024

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