Florenz Schröder wurde am 1. August 1865 in Ummeln geboren und hat als Schulrektor der Volksschule Sieker gearbeitet. Nachdem er in Ruhestand versetzt wurde, ist dieser als Anhänger der Bekennenden Kirche („Bekenntnisgemeinde“) in Sieker in Erscheinung getreten. Verfolgt wurde er aufgrund seiner Anwesenheit bei einer Auseinandersetzung zwischen Anhängern der Deutschen Christen (DC) und der Bekennenden Kirche (BK).
Der Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Streit um die Räumlichkeiten der Lutherkirchengemeinde Sieker. Während das Presbyterium der Bielefelder-Altstadtgemeinde eine Regelung zur Nutzung des Gemeindeshauses der Luthergemeinde verabschiedet hatte, erkannten die Pfarrer der DC in der Gemeinde Sieker diese Regelung nicht an. Am 16. Juni 1936 verweigerten Pfarrer Friedrich Buschtöns und Vikar Hahn dem Hilfspfarrer Werner Stein zweimal Zutritt zu den Räumen des Gemeindehauses.
Das Vertrauen in die Pfarrer Buschtöns und Vikar Hahn war geschwunden, der Zuspruch der BK stieg. So gab es mehrere BK-Veranstaltungen mit über 500 Besuchern der Gemeinde. Aufgrund mehrmaliger Auseinandersetzungen, trotz gültiger Beschlüsse des Presbyteriums und des Bruderrats, wurde am 17. Juni Rechtsbeistand seitens der BK gesucht. Dieser riet ihnen, erneut den Versuch zu unternehmen in die Gemeinderäume zu gelangen – diesmal jedoch unter Zeugen. Einer dieser Zeugen war Rektor i.R. Florenz Schröder.
Am nächsten Tag gingen der Vorsitzende des Presbyterium Pastor Johannes Mebus zusammen mit Werner Stein, dem Kirchenmeister, einem Presbyter (Florenz Schröder) und zwei weiteren Mitgliedern des Gemeindebruderrats zum Gemeindehaus. Dort angekommen, wurde Ihnen erneut der Eintritt verwehrt, obwohl Johannes Mebus das Hausrecht und somit das Recht sich Zutritt zu verschaffen hatte. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung, woraufhin die Beteiligten verhaftet wurden.
Die in Haft geratenen Personen waren unter anderem:
Die Haft ist vorerst durch die Gestapo durchgeführt und mit einem Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld legitimiert worden. Der Tatvorwurf lautete Hausfriedensbruch. Während der achttägigen Gestapohaft vom 18. bis zum 24. Juni 1936 erlitt Florenz Schröder einen Schlaganfall, welcher schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge hatte. Er musste sich seitdem ständigen ärztlichen Behandlungen unterziehen.
Am 24. Juni 1936 ist von der Beschlussstrafkammer des Landgerichts der Haftbefehl aufgehoben worden, da es keine Anzeichen dafür gab, dass der Tatvorwurf des Landfriedensbruchs oder andere Gründe für die Haft aufrecht erhalten bleiben konnten. Das Strafverfahren gegen Florenz Schröder ist am 13. Januar 1937 vom Oberstaatsanwalt eingestellt worden.
Florenz Schröder wurde am 10. Mai 1947 aufgrund seiner Enthebung des Amtes als Vorsitzender des Bruderrats sowie Inhaftierung als politisch Verfolgter anerkannt. Diese Anerkennung wurde jedoch am 20. April 1948 zurückgezogen, da es aufgrund verschiedener geänderter Richtlinien und Beschlüssen nicht mehr gültig gewesen sei, ihn als politisch Verfolgter anzuerkennen. Etwaige Ansprüche auf Wiedergutmachung sind durch diesen Beschluss jedoch nicht berührt gewesen.
Florenz Schröder verstarb am Abend des 6. Novembers 1948.
Spur aufgenommen und Recherche
Ben-Luca Buschkämper, Phillip Suylter
Rudolf Rempel Berufskolleg Bielefeld