Von der britischen Militärregierung werden 1945 Martha Babst, geborene Huwendiek, und Hermann Babst als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. Ihr Mann wurde am 3. November 1933 in Schutzhaft genommen wegen Versuch des Hochverrats. Über ihr Verhalten während des Faschismus ist nichts bekannt. Sie hat mit ihrem Mann Hermann drei Kinder: Inge, Giesela und Christa.
Nach dem Raubmord an ihrem Mann 1946 versorgt Martha Babst ihre drei minderjährigen Kinder mit starker Unterstützung ihrer Familie. Sie leben 1946 in einer kleinen, feuchten Wohnung in Bielefeld (Elpke 59), für die sie 22 RM Miete bezahlt. Sie erhält vom Kreissonderhilfsausschuss 137 RM Unterstützung. Martha Babst ist arbeitsunfähig und leidet an einer Herzinsuffienz und Nervenleiden. Sie wird nun von ihrer Familie unterstützt – hauptsächlich von ihrem Vater Gustav Huwendiek und ihrer Tochter Giesela.
Martha Babst setzt die Diskriminierung durch Beamte des Wirtschaftsamtes in Bielefeld stark zu: „Es ist nicht angebracht, diese Person außer ihrem Elend auch noch zu schikanieren oder gar zu verhöhnen“, heißt es in einem Schreiben vom 12. August 1946 des ‚Ausschusses ehemaliger politischer Gefangener Bielefeld e.V‘. In den Amtsstuben sitzen in der Regel Beamte aus der Nazizeit.
Mit Blick auch auf die Vorgeschichte wird am 28. Dezember 1946 eine Bitte durch den Geschäftsführer des Kreissonderhilfsausschuss an die britische Militärbehörde gestellt: Man möge doch von einer Beschlagnahmung ihrer Wohnung absehen. Die britische Militärregierung requiriert zu diesem Zeitpunkt in der britischen Besatzungszone alles das, was die Armee benötigt. Neben Wohnungen gehören hierzu auch z.B. Möbel, Haushaltsgeräte, Bettwäsche etc.
Eine Entschädigung für Martha Babst wird abgelehnt, da ihr Nervenleiden im Zusammenhang zu sehen sei mit dem Mord an ihrem Mann, heißt es in den Unterlagen der Entschädigungsakten des Amtes für Wiedergutmachung in Bielefeld. Ein Nervenleiden wird einen Monat nach dem Raubmord festgestellt. Ständige Angst und Sorge um ihre Kinder und ihren Mann in der Zeit der NS-Diktatur sind sicherlich eine Vorgeschichte ihres Nervenleidens. Am 7. April 1948 wird Martha die Anerkennung als politisch Verfolgte aberkannt. Mindestanforderungen seien nach einer neuen Richtlinie des NRW-Sozialministers nicht gegeben. Ihr grüner Sonderausweis wird entzogen. Sie habe die erhaltene Entschädigung zurückzuzahlen. Der Kalte Krieg zeigt erste Auswirkungen.
Weitergehende Regelungen im Bundesgesetz zur Entschädigung (BEG) von 1953 werden nicht angewandt. In Zeiten des Kalten Krieges werden aus unterschiedlichen Gründen Entschädigung für Sinti/Roma, Homosexuelle, Zwangssterilisierte und Kommunisten nicht anerkannt. Erst nach vielen, bundesweiten Klagen wird auf dem Hintergrunde des oben benannten § 1,1 BEG die politische Verfolgung von Hermann Babst (posthum) und Martha Babst 1957 wieder anerkannt.
Sie stirbt 1958 in einem Heim.
Spur aufgenommen und Recherche
Willi Aders-Zimmermann
Arbeitskreis „BIELEFELDER ARBEITER*INNEN IM WIDERSTAND GEGEN DEN NATIONALSOZIALISMUS“