Direkt zum Inhalt

Der Bielefelder Textilfabrikant Siegfried Arronge (1879–1938)

16. November 1938
Hermannstraße 6, 33602 Bielefeld

Siegfried Arronge wurde am 13. Dezember 1879 in Köln als Kind von Sarah, geborene Emmanuel, und Theodor Arronge geboren. Beide waren Mitglieder der jüdischen Gemeinde. Nach Abschluss der Schule verließ er das Elternhaus und absolvierte in Hamburg eine Ausbildung zum Schneidergesellen. Am 18. November 1904 heiratete er Alfriede Presch, die der evangelischen Konfession angehörte. Zu diesem Zeitpunkt war er nicht mehr Mitglied der jüdischen Gemeinde, die Heiratsurkunde weist „lutherisch“ auf. Das Paar bekam zwei Kinder (Richard, geboren 1905, und Herta, geboren 1907).

Unternehmer in Bielefeld

Im Jahr 1914 zog die Familie nach Bielefeld. Hier war Arronge zunächst als Handlungsgehilfe bei der Fa. J. Fraenkel, Waren- und Möbelkreditgeschäft in der Hermannstraße 6 beschäftigt. Die Familie übernahm das Geschäft 1921 und verlegte sich auf den Handel mit Bekleidung zu günstigen Finanzierungskonditionen. Er führte es unter derselben Anschrift ohne Angestellte fort, lediglich sein Sohn Richard arbeitete zeitweise mit. Regelmäßige Anzeigen in der Presse sind das bleibende Zeugnis seines geschäftlichen Wirkens. Ende der 1920er Jahre erblindete er allmählich. Seitdem engagierte er sich im Vorstand des Blindenvereins.  Während der Wirtschaftskrise sank der Umsatz des Textilgeschäfts erheblich, für die Jahre 1932-1937 wurde der zu versteuernde Gewinn mit 0,- RM festgestellt.

Verfolgung und Entrechtung in Bielefeld

Mit dem Erlass des Reichsbürgergesetzes 1935 wurde Arronge auf seine jüdische Herkunft zurückgeworfen. Da seine Großeltern jüdisch gewesen waren, galt er trotz Zugehörigkeit zur lutherischen Konfession fortan als Jude. Die „rassisch“ bzw. durch Abstammung vermittelte Diskriminierung traf seitdem auch ihn. Er lebte in jüdisch-christlicher „Mischehe“, die Kinder galten als „Halbjuden“, das Geschäft als „jüdisches Geschäft“. Vater und Kinder unterlagen seitdem sämtlichen diskriminierenden Bestimmungen gegen Juden und ihre Betriebe. 

„Arisierung“ und Suizid

Sie fanden ihren Höhepunkt im Novemberpogrom am 9./10. November 1938, als sein Geschäft wie viele andere angegriffen wurde. Zwar blieben die materiellen Schäden überschaubar, die Reparaturkosten trugen der Vermieter und dessen Versicherung. Doch sah sich die Familie in ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage und ihrer physischen Sicherheit bedroht.

Daher beantragte Arronges Frau Alfriede nur wenige Tage später, am 14. November 1938, die amtliche Umschreibung als „deutsches Geschäft“. Es sei ursprünglich mit ihrem Geld gegründet worden, faktisch sei sie Eigentümerin, ihr Mann nur als Geschäftsführer tätig. Zudem habe sie den Betrieb seit seiner Erblindung selbst geführt. Dem Antrag folgten weder Partei noch Behörden. Zwei Tage später, am 16. November 1938 beging Siegfried Arronge Suizid. Nun hatte der Betrieb keinen jüdischen Inhaber mehr. Die Witwe ergänzte dementsprechend ihren Antrag, und nur deshalb befürwortete ihn die NSDAP-Kreisleitung. Seitdem wurde das Geschäft faktisch von Frau Arronge jedenfalls bis 1942 und seit 1950 fortgeführt (Inh. Alfriede Arronge, Gütersloher Str. 102). Ihr im damaligen Sinne „halb-jüdischer“ Sohn war noch 1944 in das Zwangsarbeitslager Störmede bei Soest eingewiesen worden, in dem KZ-ähnliche Bedingungen herrschten. Aus ihm konnte er im März 1945 fliehen. Nach dem Tod der Mutter 1970 verliert sich die Spur der Familie, später auch des Namens in Bielefeld. 

Eine untypische Geschichte

Die Art der „Arisierung“ von Arronges Unternehmen ist eher untypisch. Der Spaltpilz der antisemitischen Verfolgung ging manchmal mitten durch die Familien. Der jüdische Geschäftsinhaber wurde in den Tod getrieben, das Geschäft blieb bei der nicht-jüdischen Ehefrau. Es gab keine externen Arisierungsgewinner, keine Zahlung nur symbolischer Kaufpreise und keine Entschädigung für materielle Verluste nach 1945. Prägend ist die menschliche Tragik eines Betroffenen, der sich jahrzehntelang nicht als Jude verstanden hatte, der gleichsam nachträglich auf die jüdische Herkunft seiner Familie zurückgeworfen wurde und dadurch seinen persönlichen und familiären Rückhalt verlor. Fast zynisch könnte man zusammenfassen: Durch den Suizid von Siegfried Arronge arisierten er und seine Angehörigen das als „jüdisch“ diskriminierte Geschäft gewissermaßen selbst, es blieb „in der Familie“. Renten- und Wiedergutmachungsverfahren zogen sich bis 1953 hin.  

Spur aufgenommen und Recherche
Christoph Gusy
Geschichtswerkstatt der VHS Bielefeld

Veröffentlicht am 05. Mai 2026

  • Brunn, Walter / Hebenstreit, Richard, Bundesentschädigungsgesetz, Berlin 1965
  • Meynert, Joachim / Schäffer, Friedhelm, Die Juden in der Stadt Bielefeld während der Zeit des NS, Bielefeld 1983
  • Minninger, Monika / Stüber, Anke / Klussmann, Rita, Einwohner – Bürger – Entrechtete. Sieben Jahrhunderte jüdisches Leben im Raum Bielefeld, Bielefeld 1988
  • Minniger, Monika (Hrsg.), Aus einer Hochburg des Reformjudentums. Quellensammlung zum Bielefelder Judentum des 19. Und 20. Jahrhunderts, Bielefeld 2006

  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 109,3/Amt für Wiedergutmachung Stadt, Nr. B 6
  • LAV NRW Abt. Rheinland, Bestand NW 1057-RFT/ SBE Hauptausschuss Stadtkreis Bielefeld, Nr. 442: Entnazifizierung Richard Arronge. URL