Manchmal verdichtet sich Geschichte in einem einzigen Objekt. Hier ist es ein „geschnitzter Schrank“. Gestanden hatte er im sogenannten Herrenzimmer des jüdischen Textilfabrikanten Hugo Speyer, der am 31. Juli 1942 zusammen mit seiner Ehefrau Margarethe nach Theresienstadt deportiert wurde. Zurückgefordert wurde der Schrank nach dem Ende der NS-Diktatur von einer überraschend prominenten Person: dem ersten Finanzgerichtspräsidenten des Landes NRW, Heinrich Heising. Wie kann das sein und was sagte er dazu?
Raubzüge des Finanzamts
Sobald jüdische Opfer, die zur Deportation bestimmt waren, ihre Bielefelder Wohnungen unter Zwang verlassen hatten, rückten umgehend Beamte des Bielefelder Finanzamtes an, um das mehr oder weniger wertvolle Inventar der Wohnungen einzuziehen. Im Falle der Speyer-Villa dürften die Finanzbeamten am 29. Juli 1942 an der Wohnadresse in der Richard-Wagner-Straße 14 unterhalb der Sparrenburg erschienen sein.
Der Verkauf des Hausrates, den die Opfer zurücklassen mussten, spülte Geld in die Kriegskasse des NS-Regimes. Er machte zugleich all jene zu Mittätern, die später bei den öffentlichen Versteigerungen ihr Schnäppchen machten. Die lokalen Finanzämter (Bielefeld) und die übergeordnete Finanzdirektion (Münster) hatten allerdings den ersten Zugriff: Ganz offiziell durften sie sich am Mobiliar bedienen – für die amtliche Büroausstattung.
Rückforderung des geschnitzten Schrankes
Nach dem Krieg, im Oktober 1949, forderten die Erben der ermordeten Speyers die Herausgabe der Raubgüter. Dazu schreibt der Bielefelder „Kreisbeauftragte für gesperrte Vermögen“ einem herausgabepflichtigen Finanzbeamten zum „angeblich von Ihnen erworbenen geschnitzten Schrank“. Bis zum 22. Mai 1950 habe er sich zu äußern, „a) wann, von wem und zu welchem Preis Sie [...] den Schrank erworben haben“ und „b.) ob sich der Schrank heute noch in Ihrem Besitz befindet“.
Der Täter und seine Karriere
Der Rückgabepflichtige war nicht irgendjemand. Es war der frühere Münsteraner Oberregierungsrat Heinrich Heising (1895-1962), der nach dem Krieg nicht nur selbst für Rückgabeforderungen verantwortlich war, sondern der auch zum ersten Finanzgerichtspräsidenten am Finanzgericht Düsseldorf wurde (1949-1953).
In den Jahren des Nationalsozialismus war Heising der NSDAP nicht beigetreten, hatte aber beim Landesfinanzamt Münster die „Straf- und Prüfungsabteilung“ der Devisenstelle geleitet, die u.a. „Sicherungsanordnungen“ gegen potenzielle Kapitalflüchtige verfügte. Weil bei Jüdinnen und Juden „Gefahr im Verzug“ stets unterstellt wurde, konnten diese dann nicht mehr frei über ihre Konten verfügen. Seit 1941 war Heising zudem Leiter der „Dienststelle für die Einziehung von Vermögenswerten“, er war also führend für die Verwertung jüdischen Hausrates zuständig, einschließlich dem aus Bielefeld.
Das Raubgut wollte er sich selbst vor Ort ansehen
Auf einer „kleinen Wannseekonferenz“ (A. Kenkmann) hatte Heising 1942 eine Zuteilung von Benzin gefordert, „um alle freiwerdenden Wohnungen und das zurückgelassene Inventar noch am selben Tag selbst in Augenschein nehmen zu können“. Ob er damit nur, so Kenkmann, seine Nützlichkeit an der „Heimatfront“ unterstreichen wollte? Jedenfalls kam er so – trotz Leitungsfunktion – in direkten Kontakt mit dem Raubgut. Zwar ist nicht bekannt, ob Heising auch in der Villa der Speyers persönlich erschien, aber ausgeschlossen ist nicht, dass er am 29. Juli 1942 vor Ort war und Interesse am geschnitzten Schrank zeigte.
Die Antwort des Finanzgerichtspräsidenten Heising nach dem Krieg
Den Kreisbeauftragten in Bielefeld erreichte als Antwort das folgende Schreiben Heisings:
„Bei der Länge der Zeit und dem großen Umfang der verwerteten Sachen vermag ich mich mangels der Unterlagen und der Einzelheiten nicht mehr mit Bestimmtheit zu entsinnen. Ich glaube mich aber zu erinnern, daß der Schrank, der für das Dienstzimmer des Oberfinanzpräsidenten Rühe bestimmt war, von Bielefeld nach Münster gebracht worden ist.
Als der Schrank zu der sonstigen Einrichtung des Dienstzimmers gar nicht paßte, sah Präsident Rühe von der Aufstellung des Schrankes ab u. ordnete an, daß er mit den anderen eingezogenen Möbeln an Bombengeschädigte veräußert werden sollte. Dies ist m.W. auch geschehen. Wer ihn bekommen hat, kann ich heute unmöglich mehr sagen.
Ich habe ihn nicht erworben, denn sonst wäre er bei mir ein Opfer der Bomben geworden. Denn ich bin 3 mal so total ausgebombt u. ausgebrannt – zuletzt am 12.9.1944 u. 27.3.1945, daß ich nicht einen Möbel gerettet habe.
Heising“
Bemerkenswert ist die Mischung aus unsicherer Erinnerung und sicherer Abschiebung der Verantwortung (Rühe verstarb bereits 1942). Auffällig ist auch die Umkehr von Täter und Opfer: Er macht sich vom Beschuldigten zum (Bomben-)Opfer. Wenn man bedenkt, dass Heising nicht nur ein hoher Beamter, sondern auch Richter war, überrascht auch die verquere Logik der Argumentation.
Er wurde für seine Taten im Nationalsozialismus nicht zur Rechenschaft gezogen.
Spur aufgenommen und Recherche
Veronika Tacke
Universität Bielefeld
- Kenkmann, Alfons, „Pater Devisius“ – ein Finanzbeamter zwischen Weltwirtschaftskrise, Weltanschauung und Wiedergutmachung, in: Hirschfeld, Gerhard / Jersak, Tobias (Hrsg.), Karrieren im Nationalsozialismus. Funktionseliten zwischen Mitwirkung und Distanz, Frankfurt a.M. 2004, S. 57–72
- Kenkmann, Alfons, „Verwaltungsnomaden“, Verweigerer und Vollstrecker. Handlungsoptionen in der Finanzverwaltung, in: Stengel, Katharina (Hrsg.), Vor der Vernichtung. Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus, Frankfurt a.M. 2007, S. 127-139
- Kuller, Christiane, Bürokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland, München 2013
- Leesch, Wolfgang / Birkwald, Ilse / Blumberg, Gerd, Geschichte der Finanzverfassung und -verwaltung in Westfalen seit 1815. Die Steuer- und Zollverwaltung und die Devisenstelle im Dritten Reich, (3. Sonderausgabe, OFD Münster), Münster 1998
- Landesarchiv NRW, Abt. OWL, Bestand D27, Nr. 173