Zusammen mit verschiedenen Autor*innen stellt das Onlineportal Erklärungen und Erläuterungen zu zentralen, in den Spuren verwendeten Begriffen bereit. Die angegebene Literatur lädt zur Vertiefung ein. Die Glossarbegriffe bieten einen ersten Überblick über Sachzusammenhänge und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Betitelt den Übergang jüdischen Vermögens – Unternehmen, Immobilien, Konten, Mobiliar etc. – durch Entzug oder Verkauf an Nichtjuden oder das Deutsche Reich und im Ergebnis die vom NS-Regime verfolgte wirtschaftliche Existenzvernichtung der Jüd*innen.
Veräußerungen fanden zunächst ohne staatliche Eingriffe, aber unter allgemeinem Druck statt. Nach den „Nürnberger Gesetzen“ (1935), spätestens aber mit der Pogromnacht (1938) war das Geschäftsklima und die Verhandlungsbasis für die Jüd*innen verschlechtert.
Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 untersagte ihnen den Betrieb von Handwerk, Handel und Dienstleistungsgewerben. Der am 3. Dezember 1938 erlassenen „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ zufolge durften Juden Eigentum nur zu amtlich festgesetzten Preisen verkaufen; der Erlös floss auf Sperrkonten. Nach den Deportationen wurden Haushaltsgegenstände durch die Finanzämter „verwertet“.
Dr. Jochen Rath (2021)
Literatur: Aly, Götz, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt am Main 2005; Barkai, Avraham, Vom Boykott zur „Entjudung“. Der wirtschaftliche Existenzkampf der Juden im Dritten Reich 1933-1943, Frankfurt am Main 1988; Genschel, Helmut, Die Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft im Dritten Reich (Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft, Bd. 38), (Diss. 1963) Göttingen 1966; Goschler, Constantin / Ther, Philip (Hrsg.), Raub und Restitution. „Arisierung“ und Rückerstattung des jüdischen Eigentums in Europa (Die Zeit des Nationalsozialismus, Nr. 15738), Frankfurt am Main 2003; Ludwig, Johannes, Boykott, Enteignung, Mord. Die „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft, München/ Zürich 1992; Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben v. 12. November 1938. URL; Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens v. 3. Dezember 1938 URL.
Straf- oder Bewährungseinheiten waren ursprünglich Einrichtungen zur Strafverfolgung innerhalb der Wehrmacht. 1942 schuf das NS-Regime die „Bewährungseinheiten 999“ zur Rekrutierung bislang als „wehrunwürdig“ geltender Personengruppen – vorrangig aus politischen oder weltanschaulichen Gründen verurteilte Straftäter.
Ihnen wurde Straferlass und nach „Bewährung vor dem Feind“ auch die Wiedererlangung der „Wehrwürdigkeit“ in Aussicht gestellt. Auch wenn sie ihre Strafe bereits verbüßt hatten, wurden sie dennoch von der Gestapo überwacht.
Die 999-Einheiten waren Sonderverbände des Heeres. Sie wurden nach Nordafrika und später nach Griechenland zum Kriegseinsatz geschickt, zuletzt an die Ostfront. Ihre Ausrüstung war oft schlechter als die der regulären Verbände, ihre Einsätze risikoreicher. Sie galten als unzuverlässig, die meisten blieben überzeugte Gegner des NS-Regimes. Manche Einheiten wurden wegen zahlreicher Überläufer (insbesondere zu den griechischen Partisanen) aufgelöst.
Gerlinde Bartels (2022)
Literatur: Klausch, Hans-Peter, Die Geschichte der Bewährungsbatallione 999 unter besonderer Berücksichtigung des antifaschistischen Widerstands, Band 1 und 2, Köln 1987; Käppner, Joachim, Soldaten im Widerstand. Die Strafdivision 999 1942 bis 1945, München 2022.
Der Bund Deutscher Mädel (kurz: BDM) war der weibliche Zweig Hitler-Jugend und diente wie das männlichen Pendant dazu, die Jugend auf den Nationalsozialismus einzuschwören. Auch die Gliederung des BDM war nach Alter gestaffelt: 10-14-jährige traten dem Jungmädelbund bei und ab 14 Jahren dem Bund Deutscher Mädel. Der Aufbau war ebenfalls streng hierarchisch: Bundesführerin/Reichsreferentin, Obergau, Untergau, Mädelring, Mädelgruppe, Mädelschar und Mädelschaft.
Gegründet wurde der Bund 1930 und ab Dezember 1936 war die Mitgliedschaft für Mädchen verpflichtend. In Bielefeld ist die Gründung für 1931 mit einer Mitgliedzahl von 20 Mädchen unter der Führung von Magdalene Vogt belegt. Die Mädchen und jungen Frauen hatten in den Heimen der Hitlerjugend eigene Räumlichkeiten. In Brackwede umfasste 1936 die Mitgliedschaft beim Jungmädelbund und BDM 470 Mädchen.
Diana Molt B.A. (2022)
Quellen und Literatur: Postert, André: Die Hitlerjugend, Geschichte einer überforderten Massenorganisation, Göttingen 2021; Rath, Jochen, 27. Februar 1944: Bielefelder HJ-Angehörige werden in die NSDAP überführt: Historischer Rückklick Bielefeld, Bielefeld 2019. URL; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,8/Gemeinde Brackwede, Nr. 354.
Dieser Begriff beschreibt den Transport und die Umsiedlung unter Zwang von politischen Gegnern oder Bevölkerungsgruppen an einen Ort, an dem sie nicht mehr als Störung oder Gefährdung erscheinen. Die Nationalsozialisten verbrachten Millionen Juden, Sinti und Roma und politisch Andersdenkende in Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager. Diese systematische Verschleppung begann schon Mitte Oktober 1941, noch vor der Wannseekonferenz. Dabei waren zwei staatliche Behörden von zentraler Bedeutung: das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und die Deutsche Reichsbahn (DR). Nur im engverzahnten Zusammenwirken waren die Deportationen und der Massenmord überhaupt möglich: Ohne das Schienennetz, die Verfügbarkeit von Eisenbahnzügen und die zahllosen reibungslos funktionierenden Beschäftigten der Reichsbahn wären die Transporte nicht durchführbar gewesen. Neben Gestapo-Beamten wirkten auch Zollbeamte, Gerichtsvollzieher, Verwaltungsbeamte, Polizisten als Wachpersonal und viele andere mit, deren 'Beitrag' für einen reibungslosen Ablauf unabdingbar war.
Lutz Havemann (2021)
Literatur: Engwert, Andreas / Kill, Susanne (Hrsg.), Sonderzüge in den Tod. Die Deportationen mit der Deutschen Reichsbahn, Köln/Weimar/Wien 2009; Hilberg, Paul, Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt am Main 1990; Horst, Uwe, Zwischen Verfolgung und Vernichtung - Der politische, soziale und organisatorische Rahmen der Deportationen, in: Asdonk, Jupp / Buchwald, Dagmar / Havemann, Lutz / Horst, Uwe / Wagner, Bernd J. (Hrsg.), „Es waren doch unsere Nachbarn!“ Deportationen in Ostwestfalen-Lippe 1941-1945, Essen 2014, S. 16-56; Institut Terezinske iniciativy (2009), Die Massendeportationen in die Konzentrations- und Vernichtungslager. URL; Kill, Susanne: „Dem Reiche wir dienen…“ - Die Deutsche Reichsbahn im Dienst des Nationalsozialismus, in: Asdonk, Jupp / Buchwald, Dagmar / Havemann, Lutz / Horst, Uwe / Wagner, Bernd J. (Hrsg.), „Es waren doch unsere Nachbarn!“ Deportationen in Ostwestfalen-Lippe 1941-1945, Essen 2014, S. 57-67; Meinl, Susanne / Zwilling, Jutta, Legalisierter Raub. die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt am Main 2004. URL.
Die sogenannte Entnazifizierung war die Politik der vier Siegermächte (USA, Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion), um die deutsche Politik, das Justizsystem, die Presse etc. von den Nationalsozialisten zu befreien. Sie bestand vornehmlich aus dem Verbot der NSDAP und ihrer Unterorganisationen und bemühte sich auch den NS-Alltag aus dem Straßenbild zu verbannen. Der Internationale Militärgerichtshof versuchte die Haupttäter zu verurteilen. Die Mehrheit der Deutschen wurden mittels eines Fragebogens über ihre NS-Vergangenheit befragt. Die offiziellen Entnazifizierungsverfahren führten zuerst die Alliierten durch, später deutsche Spruchkammern. Ziel war auch der Aufbau einer demokratisch organisierten Gesellschaft.
Diana Molt (2021)
Literatur: Grau, Andreas/Haunhorst, Regina/Würz, Markus: Entnazifizierung, in: Lebendiges Museum Online, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. URL
(urspr. altgriechisch: „Sterbehilfe“) Begriff der Nationalsozialisten, mit dem das Verbrechen der Tötung von ‚lebensunwerten Leben‘ („Gnadentod“) aus rassenhygienischen Gründen bezeichnet wurde. Es handelte sich um gezielte und systematische, staatlich gelenkte Aktionen zur Tötung von Neugeborenen mit erblichen Krankheiten oder Behinderungen (Erbpflege), von unheilbar Kranken oder Behinderten (aus Mitleid) sowie von psychiatrischen Langzeitpatient*innen (Kostenersparnis). Zwischen 1939 und 1945 fand das Euthanasieprogramm in mehreren Aktionen unter folgenden Namen statt: „Kindereuthanasie“, der „Aktion T4“, „Sonderbehandlung 14f13“ und weitere Sonderaktionen – Zwangssterilisationen u.a. von „Asozialen“ begannen schon 1934. Verlässliche Opferzahlen sind derzeit nicht bekannt. Bis 1941 wurden allein mit der „Aktion T4“ mehr als 120.000 Menschen ermordet. Die Euthanasie ab 1939 war Teil der systematischen Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten und eine Vorstufe der „Endlösung der Judenfrage“.
Jan-Willem Waterböhr (2021)
Literatur: Baringhorst, Ulrich / Böhnke, Andrea (2020), Euthanasie im Dritten Reich. Nationalsozialistische Rassenlehre. URL; Klee, Ernst, „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt a.M. 1983; Redaktion Zukunft braucht Erinnerung (2004), Euthanasie und Eugenik im Dritten Reich. Sterbehilfe, Mord und Aktion T4. URL; Schmuhl, Hans-Walter, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, Göttingen 1987; Schwartz, Michael, Bernhard Bavink: Völkische Weltanschauung – Rassenhygiene – ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens‘. Wissenschaftliches Gutachten im Auftrag der Stadt Bielefeld, Bielefeld 1993.
Die Geheime Staatspolizei war eine im April 1933 von Hermann Göring zunächst in Preußen gegründete Behörde, die aus der politischen Polizei hervorging. 1936 wurden auch die politischen Polizeien der weiteren Länder unter der Leitung von Heinrich Himmler vereinigt und firmierten fortan als reichsweite, zentrale Stelle. 1939 wurde sie Teil des Reichssicherheitshauptamts. Die Aufgabe bestand primär in der systematischen Überwachung und Verfolgung von als politischen Gegnern wahrgenommenen Personen und der NS-Ideologie zuwiderlaufenden Minderheiten. Hier war die Behörde mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, was unter anderem in brutalen Foltermethoden zum Ausdruck kam. Auch bei der Organisation und Durchführung der Deportationen war die Gestapo beteiligt.
Bielefeld hatte zunächst eine eigenständige Gestapostelle, die 1941 der Leitstelle Münster als Gestapoaußendienststelle untergeordnet wurde.
Helmut Henschel (2021)
Literatur: Dams, Carsten / Stolle, Michael / Die Gestapo. Herrschaft und Terror im Dritten Reich, München 2021; Hartmann, Jürgen, Die Bezirksstelle Westfalen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland in Bielefeld 1939 bis 1943, in: Rosenland. Zeitschrift für lippische Geschichte, Nr. 25 (2021).
Nachdem 1943 im Dortmunder Gerichtsgefängnis eine Guillotine aufgestellt wurde, diente es, im Volksmund „Lübecker Hof“ genannt, zeitweise als einer der zentralen Hinrichtungsstätten des Dritten Reiches. Mehr als 300 ausländische und deutsche Widerstandskämpfer*innen sollen dort zwischen Juli 1943 und Januar 1945 hingerichtet worden sein.
Zu diesen Opfern gehörten die folgenden Bielefelder Arbeiter und Gewerkschaftler:
Die Hinterbliebenen der Bielefelder Exekutierten berichtigten nach Ende des Zweiten Weltkriegs, dass die Leichen ihrer getöteten Angehörigen nach der Hinrichtung einfach auf dem Dortmunder Friedhof an einer Hecke verscharrt und die Gräber unkenntlich gemacht worden seien. Erst nach langem Suchen fanden sie die sterblichen Überreste wieder, so dass diese erst im Dezember 1945 nach Bielefeld überführt und später auf dem »Ehrenfeld für politisch Verfolgte« auf dem Sennefriedhof bestattet werden konnten.
Lutz Havemann (2023)
Literatur: Der Zweite Weltkrieg und die Hinrichtungen. Das dunkelste Kapitel des „Lübecker Hofes“: JVA-Dortmund.nrw.de. URL; Dagmar Gieseke (2013), 12. September 1948: Enthüllung des Gedenksteines für politische Verfolgte auf dem Sennefrieshof: Historischer RückKlick Bielefeld. URL; Historie. Die Geschichte der JVA Dortmund: JVA-dortmund.nrw.de. URL; Justizvollzugsanstalt Dortmund: Wikipedia.org. URL; Namen, Orte, Biographien: Stolperstein-Initiative Bielefeld e.V. URL.
Die Hitler-Jugend (kurz: „HJ“) bezeichnet die männliche Jugendorganisation der NSDAP. 1926 in Weimar gegründet, diente sie dazu, die Jugend auf den nationalsozialistischen Kurs zu bringen und zu halten. Im Juni 1932 umfasste die HJ rund 50.000 Mitglieder, Ende 1933 waren es 1,7 Millionen. Sie war nach Alter gestaffelt: 10-14-jährige traten dem Deutschen Jungvolk bei, ab 14 Jahren folgte die Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend.
Der organisatorische Aufbau war streng hierarchisch und regional differenziert: Reichsjugendführer, Gebiet, Bann, Stamm, Gefolgschaft, Schar und Kameradschaft. In Bielefeld erfolgte die erste Gründung 1930 mit 37 Mitgliedern. 1936 berichtete die Westfälische Zeitung von fünf HJ-Heimen in Bielefeld, deren Kapazität zu gering sei. 1941 sind für Bielefeld 15.129 Mitglieder belegt, die in vier Stämmen organisiert waren und 13 HJ-Heime besaßen.
Diana Molt B.A. (2022)
Literatur: Postert, André, Die Hitlerjugend, Geschichte einer überforderten Massenorganisation, Göttingen 2021; Rath, Jochen, 27. Februar 1944: Bielefelder HJ-Angehörige werden in die NSDAP überführt in: Historischer Rückklick Bielefeld, Bielefeld 2019. URL; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,2/Magistratsbauamt, Nr. 69. Westfälische Zeitung vom 29. Februar 1936. URL.
Der Begriff Holocaust bezeichnet die systematische Ermordung und Vernichtung von sechs Millionen europäischen Jüd*innen sowie weiterer Opfer während des Nationalsozialismus. Dazu zählten Sinti und Roma, Oppositionelle, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung und Angehörige verschiedener Glaubensrichtungen.
Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Griechischen (= „vollständig verbrannt“) und bezeichnete Brandopfer. In den 1940er-Jahren verwendeten britische Autoren den Begriff erstmals für die Morde an Juden, ab den späten 1950er-Jahren setzte er sich in den USA durch. Ab 1979 wird der Begriff in Deutschland bekannt, insbesondere nach der Ausstrahlung der TV-Serie „Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiß“.
Der internationale Holocaust-Gedenktag wird heute am 27. Januar jährlich anlässlich der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz begangen.
Johannes Helfmann (2021)
Literatur: Friedländer, Saul, Den Holocaust beschreiben. Auf dem Weg zu einer integrierten Geschichte, Göttingen 2013; Longerich, Peter, Die Ermordung der europäischen Juden. Eine umfassende Dokumentation des Holocaust 1941 – 1945, München 1989: Mommsen, Hans, Das NS-Regime und die Auslöschung des Judentums in Europa, Göttingen 2014; Smilde, Koen (o.D.), Was ist Holocaust? URL; Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (2021), Holocaust/ Shoah. URL; Was soll über den Holocaust unterrichtet werden? URL; Yad Vashem (o.D.), Was war der Holocaust? URL; Mr. Wissen2Go (2018), Holocaust: Der nationalsozialistische Völkermord. URL.
„Judenhäuser“ entstanden im Gefolge des „Gesetzes über die Mietverhältnisse mit Juden“ vom 30. April 1939, das eine „Ghettoisierung ohne Ghetto“ (Buchholz, 1987) herbeiführte.
Die „Entjudung“ in Vereinen, Verwaltung und Wirtschaft wurde auf den Wohnraum ausgedehnt, als per Gesetz der Mieterschutz für Juden aufgehoben („Lockerung“) und Kündigungen vereinfacht wurden. Für eine Mietvertragskündigung reichte eine „Bescheinigung der Gemeindebehörde“ über eine gesicherte „anderweitige[n] Unterbringung“ des jüdischen Mieters aus. Jüdische Hauseigentümer hatten auf behördliche Anweisung Juden als Mieter aufzunehmen. Massive Überbelegungen waren häufige und beabsichtigte Folge.
Die Feststellung freier Wohnungen und die Zuweisungen übernahmen Wohnungsämter. Die behördlichen Einweisungen machten aus einem Haus ein „Judenhaus“. Eine formalisierte schriftliche „Judenhaus“-Erklärung fand ebenso wenig statt wie äußerliche Kennzeichnungen – das Wort „Judenhaus“ erschien auch nicht im Gesetzestext.
Dr. Jochen Rath (2021)
Literatur: Adler, Hans Günter, Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland, Tübingen 1974, S. 44-47; Buchholz, Marlis, Die hannoverschen Judenhäuser. Die Situation der Juden in der Zeit der Ghettoisierung und Verfolgung 1941 bis 1945 (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Bd. 101), Hildesheim 1987; Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden v. 30. April 1939 (Reichsgesetzblatt, Teil I, S. 864 f.). URL; Kwiet, Konrad, Nach dem Pogrom: Stufen der Ausgrenzung, in: Benz, Wolfgang (Hrsg.), Die Juden in Deutschland 1933-1945, München 1988, S. 545-659, hier S. 631-663; Schneider, Hubert, Die Entjudung des Wohnraums – Judenhäuser in Bochum. Die Geschichte der Gebäude und ihrer Bewohner (Schriften des Bochumer Zentrums für Stadtgeschichte, Nr. 4), Berlin 2010, S. 439-441.
Abkürzung für Regime oder Herrschaft der Nationalsozialisten. Damit wird der faschistisch-zentralistische und diktatorische Staat der Nationalsozialisten von 1933 bis 1945 bezeichnet. Kennzeichnend waren ein autoritäres Führerprinzip, eine völkische Gesellschaftsbild, ein radikaler Antisemitismus, die Ausschaltung und Verfolgung der politischen Opposition, das Nebeneinander von Partei und Staat sowie die staatlich gelenkte Vernichtung von Millionen Menschen. Dazu baute das NS-Regime ein System von Konzentrations- und Vernichtungslagern auf.
Mit dem Terror des Staats, des Militärs und eigenen politischen Organisationen – SA, SS, Gestapo u.a. – wurde der Staat organisiert sowie der Holocaust und der Völkermord durchgeführt. Dabei stützen sich die Nationalsozialisten auch auf die gleichgeschaltete Verwaltung von Reichs- bis Kommunalebene sowie auf zahlreiche Unterstützer*innen der breiten Bevölkerung.
Jan-Willem Waterböhr (2021)
Literatur: Benz, Wolfang, Geschichte des Dritten Reichs, München 2019 (2. Auflage); Nolzen, Armin, Der „Führer“ und seine Partei, in: Süß, Dietmar / Süß, Winfried (Hrsg.), Das „Dritte Reich“. Eine Einführung, München 2008, S. 55-76; Thamer, Hans-Ulrich, Verführung und Gewalt. Deutschland 1933-1945 (Die Deutschen und Ihre Nation, Bd. 5), Berlin 1986 (2. Auflage); Schubert, Klaus / Klein, Martina, Nationalsozialismus (2020). URL
Mit Erlass der Nürnberger Gesetze am 15. September 1935 auf dem Reichsparteitag der NSDAP wurde der Versuch unternommen, die Verfolgung und Diskriminierung der jüdischen Mitbevölkerung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Das aus drei Einzelgesetzen bestehende Paket erklärte die Jüdinnen und Juden juristisch zu Personen zweiter Klasse und entzog ihnen jegliche politischen Rechte. Im „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurde darüber hinaus u.a. die Ehe mit als „arisch“ klassifizierten Bürgern verboten.
Da die bereits zuvor lang diskutierte (und bis Kriegsende widersprüchliche) Definition einer „reinen Rasse“ auch in den Gesetzen nicht endgültig festgelegt werden konnte, wurden in den Folgejahren weitere entsprechende Verordnungen erlassen. Die Nürnberger Gesetze können somit als rechtlicher Ausgangspunkt für die systematische Vernichtung jüdischen Lebens gesehen werden.
Helmut Henschel (2021)
Literatur:Essner, Cornelia, Die "Nürnberger Gesetze" oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933-1945, Paderborn 2002.
Ein Pogrom ist eine gewaltsame Ausschreitung gegen Mitglieder einer religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit („ethnische Säuberung“). Das schwerste Pogrom während der Zeit des Nationalsozialismus fand vom 9. zum 10. November 1938 statt. 1938 organisierten die Nationalsozialisten Pogrome in ganz Deutschland: Die Novemberpogrome oder die sogenannte „Kristallnacht“. Seit Ende der 1980er-Jahren hat sich in der historischen Forschung der Begriff „Reichspogromnacht“ bzw. „Novemberpogrom“ herausgebildet, der die Ereignisse treffender bezeichnet.
Der Begriff stammt aus dem Russischen, bedeutet übersetzt: „Verwüstung“, „Unwetter“ und war im Deutschen Reich seit 1900 öffentlich verwendet. Pogrom steht für den Antisemitismus in Deutschland und den Wandel hin zu einer Entwicklung, die in einer „Endlösung der Judenfrage“ im Sinne der Ermordung der europäischen Juden im deutschen Machtbereich mündete.
Johannes Helfmann (2021)
Literatur: Arbeitsstelle Holocaustliteratur (2011),Buchvorstellung von Prof. Dr. Alan E. Steinweis: “Kristallnacht 1938. Ein deutscher Pogrom“. URL; Das Gupta, Oliver (2011), „Der Pogrom verschaffte der SS beträchtlich Macht“. URL; Landeszentrale für politische Bildung BW (2021), Reichspogromnacht – 9. November 1938. URL; MDR Zeitreise (2020), Die Reichspogromnacht. URL; Rath, Jochen (2008), 9. November 1938: Die Pogromnacht in Bielefeld. URL. Schumacher, Vivienne (2021), Angeordneter Terror in der Reichspogromnacht. URL; United States Holocaust Memorial Museum (2021), Pogromnacht (auch: Kristallnacht). URL; Wortbedeutung.info (o.D. 2021), Pogrom. URL.
Am 30. Januar 1933 wurde Hitler zum Reichskanzler berufen, erstmals war die NSDAP in einer Regierungskoalition vertreten. Die Gesetze der Weimarer Republik waren noch in Kraft, Deutschland war noch keine Diktatur.
In der Nacht des 27. Februar brannte das Reichsgebäude in Berlin völlig aus. Für die Brandstiftung wurde der niederländische Kommunist van der Lubbe verantwortlich gemacht. Die Nationalsozialisten nutzen diesen „bolschewistischen Terrorakt“, um ihre Macht zu festigen und um entscheidende Schritte zur Errichtung der Diktatur einzuleiten. Einen Tag später unterzeichnete Reichspräsident Hindenburg die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung). Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt und der Weg frei gemacht für die Verfolgung der politischen Gegner. Polizei und SA nahmen mehrere Tausende fest, mehrheitlich Kommunisten, darunter viele Abgeordnete.
Lutz Havemann (2024)
Literatur: Bundeszentrale für politische Bildung: „Reichstagsbrand – auf den Weg in die Diktatur“. URL; Deutschland 1933: Von der Demokratie zur Diktatur: Anne Frank House. URL; Kellerhoff, Sven Felix, Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. URL; Kompakt erklärt: Reichstagsbrand: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung. URL; Reichstagsbrand: Archiv der Akademie der Künste (Heartfield Online). URL; Reichstagsbrand: Familie Chotzen - Lebenswege einer jüdischen Familie von 1914 bis heute. URL; Reichstagsbrand (08.03.2024): Wikipedia.org. URL; Reichstagsbrand: Zeitklicks.de. URL; Scriba, Arnulf (2015): Etablierung der NS-Herrschaft: Lemo - Lebendiges Museum online. URL; Scriba Arnulf (2015): Der Reichstagsbrand: Lemo - Lebendiges Museum online. URL; Soukup, Uwe (26.02.2023): Und wenn es doch die Nazis waren?: T-online.de Reichstagsbrand 1933. URL; Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat ["Reichstagsbrandverordnung"], 28. Februar 1933: 100(0) Schlüsseldokumente zur Deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert. URL.
Das Radio wurde ab 1933 zum wichtigsten Propagandainstrument der Nationalsozialisten. Um zu erfahren, was die Propaganda verschwieg, gab es nur die Möglichkeit „Feindsender“ wie BBC und Radio Moskau zu hören. Diese „Rundfunkverbrechen“ wurden ab Kriegsbeginn mit der „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ unter Strafe gestellt.
Mit der fortschreitenden Dauer des Krieges glaubten immer weniger „Volksgenossen“ den Durchhalteparolen des „Großdeutschen Rundfunks“. Ab 1944 sollen täglich bis zu fünfzehn Millionen heimlich BBC gehört haben. Nur wenige wurden angezeigt, kamen mit einer Verwarnung davon oder wurden nach mehrtätiger Gestapohaft entlassen.
Dagegen verurteilen NS-Gerichte Widerstandskämpfer*innen zu hohen Zuchthausstrafen oder sogar zum Tode. Diese Urteile wurden mit „Rundfunkverbrechen“ in Verbindung mit „Hochverrat“ begründet. Die Beschuldigten hatten ausländische Sender abgehört und die Bevölkerung mit Hilfe von Wandparolen und Flugblättern über die tatsächliche militärische Lage informiert.
Lutz Havemann (2023)
Literatur: Feindsender: Wikipedia (30. April 2022). URL; Gruber, Georg (2006), Lebensgefahr am Radio: Deutschlandfunk. URL; Hensle, Michael P.: Rundfunkverbrechen. Das Hören von „Feindsendern“ im Nationalsozialismus. Metropol, Berlin 2003, zitiert nach Westdeutscher Rundfunk (2016), 17. September 1941- Todesurteile für das Hören ausländischer Rundfunksender. URL; Horst. Uwe (2007), Nationalsozialismus in Bielefeld. Machtsicherung – Verfolgung – Widerstand: Stolperstein-Initiative Bielefeld e.V. URL; Knieriemen, Max (2023), 90 Jahre Volksempfänger: Mehr als ein Propagandaapparat“: SWR-Kultur. URL; Ministerrat für die Reichsverteidigung „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen” vom 1. September 1939 (2008): Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern. URL; Reichsministerium des Inneren, Reichsgesetzblatt, 7. September 1939, Nr. 169. URL; Sarkowicz, Hans (2016), Alliierte Radiopropaganda. Hitlers Alptraum aus dem Äther“: DER SPIEGEL. URL; Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen: Wikipedia (Stand 23. Juni 2023). URL. /p>
Mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 wurde direkt nach dem Reichstagsbrand das Repressionsinstrument der so genannten „Schutzhaft“ eingerichtet. Damit war die gesetzliche Grundlage gegeben, Gegner des NS-Regimes ohne richterliche Kontrolle und Verurteilung zu verhaften und auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren. Erste Opfer der "Schutzhaft" waren vor allem Funktionäre der Arbeiterbewegung (Gewerkschaften, SPD, KPD).
Häufig diente sie der zuständigen Gestapo zur Korrektur gerichtlicher Entscheidungen. Etwa nach einem Freispruch, der Entlassung aus der Untersuchungshaft oder im Anschluss an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe wurde die Beschuldigte / der Beschuldige ohne Gerichtsurteil sofort wieder verhaftet und inhaftiert.
Lutz Havemann (2023)
Literatur: Die »Schutzhaft«: „Lemo“ = Lebendiges Museum online. URL; Die Verbrechen des nationalsozialistischen Staates: Bundeszentrale für politische Bildung. URL; Elser, Georg Johann: Glossar, Bayrischer Rundfunk. URL; Schutzhäftling, Schutzhaft: Bayrischer Rundfunk, Glossar. URL; Schutzhaft: Glossar des Frauen-KZ Raven Ravensbrück, Bundeszentrale für politische Bildung. URL; Schutzhaft: Wikipedia.org. URL (letzte Bearbeitung: 30. Mai 2023).
Die jüdische Welt verwendet zur Beschreibung der Vernichtung von sechs Millionen Jüd*innen im Nationalsozialismus den Begriff Shoa. Das hebräische Wort Shoah, dessen Übersetzung „großes Unheil, Katastrophe und Vernichtung“ lautet, bezeichnet treffender die Ermordung der Jüd*innen.
„Holocaust“ wird manchmal auch die Ermordung anderer im Nationalsozialismus verfolgter Gruppen wie der Sinti und Roma mitbezeichnet. Der Begriff Shoa im hebräischen Sprachraum dagegen bezieht sich nur auf den Völkermord an den Jüd*innen. „Shoa“ und „Holocaust“ werden im angelsächsischen Raum hingegen überwiegend synonym verwendet. „Shoa“ kommt auch in der Unabhängigkeitserklärung Israels von 1948 vor. „Yom HaShoah“ ist der nationale israelische Gedenktag.
In Westeuropa wurde der Begriff Shoa besonders durch den gleichnamigen Dokumentarfilm von Claude Lanzmann aus dem Jahre 1985 bekannt.
Johannes Helfmann (2021)
Literatur: Becker, Vanessa (2008), Gottesfinsternis – Der innerjüdische Diskurs um die Shoa. URL; Botschaft des Staates Israel in Berlin (o.D.), Holocaust-Gedenktag – Israeli Missions Around the World. URL; FAZ (08.04.2021), Israel erinnert an die Opfer der Schoa. URL; Lexikon, Yad Vashem Archiv (o.D.), Shoah. URL; Medienwerkstatt-Wissen (o.D.), Holocaust und Shoa. URL; Reichart, Johannes / Abdel Aziz, Nabila (2021), Yom haShoa – wie Juden an den Holocaust erinnern. URL; Volkmann, Evelina (2000), Shoa, in: Auffarth, C. / Bernard, J. / Mohr, H. / Imhof, A. / Kurre, S. (Hrsg.), Metzler Lexikon Religion, Stuttgart, S. 302-305. URL.
Am 20. Januar 1942 fand in der Berliner Villa Am Großen Wannsee 56-58 die vom Leiter des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) Reinhard Heydrich initiierte „Wannseekonferenz“ statt. Heydrich war von der NS-Führung mit der »Endlösung der Judenfrage« beauftragt worden. Thema der Konferenz war die Koordinierung der Zusammenarbeit aller an der „Endlösung“ beteiligten Dienststellen. Anwesend waren 13 Staatssekretäre verschiedener Ministerien sowie hohe Partei- und SS-Funktionäre.
Ziele und Ergebnisse der Besprechung waren die Planungen zur Ermordung der europäischen Juden unter ausdrücklicher Federführung Heinrich Himmlers, des „Reichsführer SS“, und Reinhard Heydrichs. Ein vorrangiges Ziel der Zusammenkunft war die Einbindung der vertretenen Institutionen und Ministerien in die Planung und technisch-organisatorische Umsetzung des systematischen Völkermords.
Lutz Havemann (2021)
Literatur: Bundeszentrale für politische Bildung (2017), Vor 75 Jahren: Die Wannseekonferenz“. URL; Meinl, Susanne / Zwilling, Jutta, Legalisierter Raub – Der Fiskus und die Ausplünderung der Juden in Hessen 1933-1945, Frankfurt am Main 2004. URL.
Die „Wiedergutmachung“ umfasst im Wesentlichen die:
Die abweichenden „Wiedergutmachungs-“Regelungen der Besatzungszonen (1947/49) datierten z.B. den politischen Druck bei Verkaufsverhandlungen unterschiedlich: 1935 mit dem Erlass der „Nürnberger Gesetze“ (Amerikaner und Briten) oder erst 1938 nach der Pogromnacht (Franzosen). Später entschieden die Wiedergutmachungskammern der Landgerichte und die Bezirksregierungen auf Basis des Bundesentschädigungsgesetzes (1956) und des Bundesrückerstattungsgesetzes (1957). Erst 2000 wurden Ansprüche von Zwangsarbeitenden geregelt.
Eine „Wiedergutmachung“ für NS-Unrecht und -Verbrechen ist im eigentlichen Sinn unmöglich.
Dr. Jochen Rath (2021)
Literatur: Brodesser, Hermann-Josef/Bernd Josef Fehn/Tilo Franosch/Wilfried Wirth, Wiedergutmachung und Kriegsfolgenliquidation. Geschichte – Regelungen – Zahlungen, München 2000; Brunner, José/Constantin Goschler/Norbert Frei, Die Globalisierung der Wiedergutmachung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 63, Heft 25-26 (2013), S. 23-30. URL; Diner, Dan/Gotthart Wunberg, Restitution and Memory. Material Restoration in Europe, New York / Oxford 2007; Goschler, Constantin, Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945, Göttingen 2005; Goschler, Constantin, Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945–1954, München 1992; Hockerts, Hans Günter/ Moisel, Claudia / Winstel, Tobias, Grenzen der Wiedergutmachung. Die Entschädigung für NS-Verfolgte in West- und Osteuropa 1945-2000, Göttingen 2006; Hockerts, Hans Günter, Nach der Verfolgung. Wiedergutmachung in Deutschland: Eine historische Bilanz 1945–2000, in: Jahrbuch des Historischen Kollegs 2000, S. 85-122. URL; Hockerts, Hans Günter, Wiedergutmachung in Deutschland. Ein Überblick, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 63, Heft 25-26 (2013), S. 15-22. URL; Hockerts, Hans Günter, Wiedergutmachung in Deutschland. Eine historische Bilanz, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 49 (2001), S. 167-214. URL; Irmer, Thomas, Wiedergutmachung, in: Benz, Wolfgang (Hrsg.), Handbuch des Antisemitismus, Bd. 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen, Berlin/Boston 2011, S. 435-438; Kuller, Christiane/ Drecoll, Axel / Winstel, Tobias (Hrsg.), Raub und Wiedergutmachung (zeitenblicke 3/2 (2004)). URL; Lillteicher, Jürgen, Raub, Recht und Restitution. Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in der frühen Bundesrepublik. Göttingen 2007; Schwarz, Walter (Hrsg.), Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland, München 1974-1986; Thonke, Christian, Hitlers langer Schatten. Der mühevolle Weg zur Entschädigung der NS-Opfer, Wien 2004; Winstel, Tobias, Verhandelte Gerechtigkeit. Rückerstattung und Entschädigung für jüdische NS-Opfer in Bayern und Westdeutschland, München 2006.
Arbeit, die mit nicht-wirtschaftlichem Zwang und unter Androhung von Strafe verlangt wird.
Über 12 Millionen Menschen leisteten im Verlauf des Zweiten Weltkriegs in Deutschland Zwangsarbeit. Allein im Sommer 1944 arbeiteten neben sechs Millionen zivilen Arbeitskräften auch zwei Millionen Kriegsgefangene und über eine halbe Million KZ-Häftlinge im Deutschen Reich. Auch in den besetzten Gebieten wurden Millionen Männer, Frauen und Kinder zur Arbeit für den Feind gezwungen.
Nur die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hielten landwirtschaftliche Versorgung und Rüstungsproduktion aufrecht. Die Industrie profitierte von der Ausweitung der Produktion, deutsche Beschäftigte stiegen in Vorarbeiter-Stellen auf.
Wichtige Begriffe der NS-Zwangsarbeit:
Literatur: Zwangsarbeit 1939-1945. Erinnerungen und Geschichte. URL.
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