Das Standesamt Bielefeld und die Beischreibung jüdischer Zwangsvornamen
Am 18. Oktober 1938 erreichte das Standesamt Bielefeld im Spiegelshof, Kreuzstraße 20, ein Antrag auf Beischreibung jüdischer Zwangsvornamen. Zwei Monate zuvor hatte das NS-Regime ein Gesetz erlassen, das Jüdinnen und Juden verpflichtete, ab dem 1. Januar 1939 einen ergänzenden Vornamen zu führen und ihn dem zuständigen Standesamt und der Meldebehörde anzuzeigen: Männer „Israel”, Frauen „Sara”. Die Zwangsvornamen fanden 1940 auch Eingang in das…