Dr. Hans Otto Brunner: NS-Medizin und Nachkriegskontinuitäten
Schon in seinem Bewerbungsschreiben hatte er die Tätigkeit auf dem Gebiet der „Erb- und Rassenpflege“ als besondere Motivation genannt. Als der Mediziner Dr. Hans Otto Brunner am 1. Oktober 1938 seine Stelle am Bielefelder Gesundheitsamt in der Viktoriastraße 3a antrat, gehörte die Begutachtung von Sterilisationsanträgen dann auch gleich zu seinen zentralen Aufgaben.
Amtsärzte und andere Akteure des Gesundheitswesens waren zentral an Maßnahmen der „Erb- und Rassenhygiene“ beteiligt. Dabei ging es um die Aussonderung, Zwangssterilisation und Ermordung von Menschen, die als „minderwertig“ betrachtet wurden. Wie sehr Brunner die nationalsozialistische Auslesepolitik verinnerlicht hatte, zeigt eine Aktennotiz vom 20. April 1943 in der Erbgesundheitsakte der 23-jährigen Marta M. Darin verunglimpfte er die junge Frau als „Schwachkopf“, warf katholischen Heimen vor, Sterilisationen zu verhindern, und schlug für den Fall fortgesetzter „Asozialität“ sogar „Euthanasie“, also Krankenmord, vor.
„Moralischer Schwachsinn“
Die Bielefelderin Marta M., unehelich geboren und seit ihrer Kindheit in Heimen und Fürsorgeeinrichtungen lebend, stand seit Jahren im Fokus behördlicher Kontrolle. Als sie 1937 viermal die Stelle wechselte, geriet sie erneut ins Visier der Bielefelder Fürsorge, die nun wegen „angeblichen Schwachsinns“ in der Familie ermittelte. Neben dem „erblichen Schwachsinn“, der vor allem durch Intelligenzfragebögen festgestellt werden sollte, ermöglichte es die Kategorie des „moralischen Schwachsinns“ den Nationalsozialisten das soziale Verhalten vor allem von Mädchen und Frauen zu bewerten. Auch häufig wechselnde Sexualbeziehungen wurden häufig als Begründung für eine Zwangssterilisation herangezogen. Dass die Operation bei Marta M. dennoch ausblieb, lag offenbar zum einen an dem katholischen Heim im Kreis Dülmen, in dem sie seit 1938 lebte. Zum anderen verzögerte der dort zuständige Amtsarzt den Eingriff. Brunners Vermerk macht hingegen deutlich, wie entschieden er eine radikale Durchsetzung der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik befürwortete.
Arzt und Kriegsverbrecher
Geboren 1900 als Sohn eines Nervenarztes, studierte Brunner Medizin in Tübingen, Erlangen, Marburg und Göttingen und promovierte 1927. Seit 1930 arbeitete er als Oberarzt für Psychiatrie und Neurologie in Marburg. 1933 trat er der NSDAP, 1934 dem NS-Ärztebund bei und übernahm Parteifunktionen. 1937 wechselte er als leitender Arzt an den Kalmenhof im hessischen Idstein, eine Fürsorgeeinrichtung für als „schwachsinnig“ oder „verwahrlost“ eingestufte Kinder und Jugendliche. Dort bekannte er sich offen zu den Zielen des Regimes und war an Sterilisationsverfahren beteiligt.
Auch in Bielefeld blieb Brunner eng in das nationalsozialistische System eingebunden. Neben seiner Tätigkeit im Gesundheitsamt unterrichtete er ab 1940 „Gesundheitslehre“ im NSV-Seminar für Volkspflegerinnen und übernahm in seinem Urlaub Musterungen für den Reichsarbeitsdienst.
Ende 1944 wurde er als Hauptabschnittsarzt beim Westwallbau verpflichtet. Im Raum Rees entschied er über die Arbeitsfähigkeit niederländischer Zwangsarbeiter. Zeugenaussagen schildern ihn als „ruppig und mitleidslos“, selbst Schwerkranke seien von ihm „arbeitsfähig“ geschrieben worden. 1950 verurteilte ein niederländisches Sondergericht Brunner unter anderem deshalb wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Haft.
Personelle Kontinuitäten
Trotz der schweren Vorwürfe und der Verurteilung wurde Brunner 1951 in einem Entnazifizierungsverfahren in Abwesenheit lediglich als „Mitläufer“ eingestuft. Nach seiner vorzeitigen Haftentlassung 1957 kehrte Brunner nach Bielefeld zurück und erhielt wenige Monate später seine alte Stelle am Gesundheitsamt wieder. Kurz vor seiner Pensionierung 1965 wurde er noch zum Städtischen Obermedizinalrat befördert. Damit steht seine Biografie exemplarisch für personelle Kontinuitäten nach 1945. Zugleich zeigt der Fall Marta M., dass Ärzte im Nationalsozialismus gewisse Handlungsspielräume besaßen: Während andere eine Sterilisation verzögerten, beharrte Brunner auf den unter nationalsozialistischem Recht geltenden Bestimmungen und forderte sogar Krankenmord. Im Falle Marta M. vergeblich, sie überlebte den Krieg und starb 2006.
Spur aufgenommen und Recherche
Annette Meyer zu Bargholz
AG Zeitgeschichte des Historischen Vereins der Grafschaft Ravensberg
- Bergmann, Lukas, 1944/1945: Das Zwangsarbeiterlager in Rees. Zwischen Verdrängen und Erinnern – eine wenig bekannte niederrheinische Unrechtsstätte und die Geschichte ihrer Aufarbeitung in Deutschland und den Niederlanden (Bachelor-Arbeit), Universität Duisburg-Essen 2014
- Disberg, Arend Jan / Horlings, André, De Verzwegen Deportatie. Apeldoornse nachtmerrie in Rees, Apeldoorn 2005
- Meyer zu Bargholz, Annette, „ ... wenn die Erbkranke dennoch so asozial bleibt, würde ich Euthanasie vorschlagen“: Die Karriere des Kriegsverbrechers Dr. Hans Otto Brunner am Bielefelder Gesundheitsamt, in: Ravensberger Blätter (2025), S. 70-77
- Vossen, Johannes, Gesundheitsämter im Nationalsozialismus: Rassenhygiene und offene Gesundheitsfürsorge in Westfalen 1900 bis 1950, Essen 2001
- Algemeen Rijksarchief, Commissies tot Opsporing van Oorlogsmisdrijven, NL-HaNA_2.09.61_3649_0020
- Collectie Nationaal Archief, 201 a, Veroordeling Brunner 1957
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,4/Personalakten, Nr. B 71
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 106,1/Gesundheitsamt, Nr. 960