Ein Arbeitsplatz als Hilfe
Dr. Hans Custodis leitete in Bielefeld eine chemisch-pharmazeutische Fabrik. Er wohnte und arbeitete an der Oldentruper Straße 52. Während der nationalsozialistischen Herrschaft beschäftigte er in seinem Betrieb auch jüdische Männer und Frauen. Für diese Menschen konnte eine solche Arbeitsstelle sehr wichtig sein. Viele Jüdinnen und Juden waren bereits aus ihren Berufen verdrängt worden und hatten kaum noch Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Nach späteren Aussagen behandelte Custodis seine jüdischen Beschäftigten nicht schlechter als andere Angestellte. In einer Zeit, in der jüdische Menschen ausgegrenzt, entrechtet und verfolgt wurden, war schon diese Gleichbehandlung etwas Besonderes. Sie bedeutete Schutz, Anerkennung und zumindest ein Stück Normalität.
Unterstützung für verfolgte Menschen
Nach dem Krieg bestätigte die Jüdische Kultusgemeinde Bielefeld am 16. Oktober 1946, Custodis habe sich gegenüber Jüdinnen und Juden „sehr lobenswert“ verhalten. Er habe jüdischen Menschen Arbeit gegeben, die aus ihren Berufen herausgerissen worden seien. Außerdem habe er einzelne jüdische Menschen und ganze Transporte mit sogenannten Liebesgaben unterstützt. Damit konnte er ihr schweres Los zumindest etwas erleichtern.
Im Visier der Gestapo
Custodis selbst schilderte seine Erfahrungen in einem Antrag vom 11. November 1949. Darin beantragte er die Aufnahme in die Liste der Verfolgten des Nazi-Regimes. Er erklärte, er habe Menschen in seinem Betrieb unabhängig von ihrer politischen oder religiösen Zugehörigkeit beschäftigt und gleichbehandelt. Genau deshalb sei er selbst ins Visier der nationalsozialistischen Behörden geraten.
Nach seinen Angaben wurde am 18. März 1942 ein Fertigungsverbot gegen ihn ausgesprochen. Außerdem sei sein Betrieb regelmäßig kontrolliert worden, oft sogar wöchentlich durch die Gestapo. Custodis berichtete, dass er etwa zwölfmal bei der Gestapo und viermal in seinem eigenen Haus verhört worden sei. Auch gab er an, ausländische, regimefeindliche Sender gehört und andere daran teilhaben lassen zu haben. Das war während der NS-Zeit gefährlich und konnte schwere Folgen haben.
Zeugenaussagen und Widersprüche
Mehrere Zeugenaussagen stützten Teile seiner Darstellung. Erna Plassmann, die nach eigenen Angaben 20 Jahre bei Custodis gearbeitet hatte, bestätigte am 2. Dezember 1949, dass er Jüdinnen und Juden gut behandelt habe. Der Rechtsanwalt Albert Daltrop erklärte am 8. Dezember 1949, Custodis habe offen gegen das NS-Regime Stellung bezogen. Ernst Goldstein, ein Freund und Mitarbeiter von Custodis, beschrieb ihn am 14. Dezember 1949 ebenfalls als hilfsbereit gegenüber jüdischen Menschen.
Trotzdem gab es in den Unterlagen auch Unklarheiten. Goldstein erklärte, er habe bis Juni 1943 in Custodis Betrieb gearbeitet, bevor er in ein Lager gebracht wurde. Das passte nicht eindeutig zu Custodis Aussage, sein Betrieb sei bereits 1942 stillgelegt worden.
Kampf um Anerkennung nach 1945
Nach 1945 versuchte Custodis seinen Betrieb wiederaufzubauen. Gleichzeitig stellte er mehrere Anträge auf Wiedergutmachung und Anerkennung als politisch Verfolgter. Am 24. Oktober 1949 wurde er zunächst von der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes in Bielefeld als „politisch schwer geschädigt“ anerkannt.
Im Januar 1950 wurde sein Antrag jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass die Zeugenaussagen nicht vollständig zusammenpassten. Außerdem wurde angenommen, Custodis habe den Antrag vor allem aus finanziellen Gründen gestellt. Sein Anwalt legte am 13. Januar 1950 Einspruch ein, doch auch dieser blieb erfolglos. Am 14. Februar 1950 lehnte die Bezirksberufungskammer den Antrag endgültig ab.
Spur aufgenommen und Recherche
Franziska Fietz, Luisa Knorr
Rudolf Rempel Berufskolleg
Was diese Geschichte zeigt
Die kurze Geschichte zeigt damit nicht nur, wie Hilfe und Menschlichkeit im Alltag der NS-Zeit aussehen konnten. Sie macht auch deutlich, wie schwer es nach 1945 war, solche Erfahrungen anerkennen zu lassen.
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 190,3/Amt für Wiedergutmachung Stadt, Akte A 37