Gertrud Niessen, geborene Goder am 31. August 1897 in Neuss am Rhein, wurde von der Gestapo nach einem Haftbefehl auf Grund einer Anklage der „Wehrzersetzung“ und des „Heimtücke Gesetz“ am 27. Dezember 1944 festgenommen.
Der HJ-Führer Karl Heinz Egidie, ein Freund des Sohnes Hermann, der auch in der Wehrmacht war, meldete sie an die Gestapo, nachdem sie sich vor ihm negativ über die Kriegsführung und Adolf Hitler geäußert hatte. Sie wurde am 21. Dezember 1944 von der Gestapo verhört und leugnete die ihr vorgeworfenen Aussagen vor dem Beamten nicht. Sie wurde wegen „Wehrkraftzersetzung“ angeklagt und in die Bielefelder Haftanstalt verwiesen. Der Beamte verschob ihre Verhaftung auf den 27. Dezember 1944, um sie nicht von ihrer Tochter über die Weihnachtsfeiertage zu trennen. Sie wurde daraufhin wenige Tage später am 27. Dezember 1944 aus ihrer Wohnung in der Detmolder Straße 66, abgeführt.
Ehemann Dr. Eugen Nießen und Sohn Hermann waren als Offiziersanwärter und Soldat an der Front und wurden in Folge ihrer Verhaftung suspendiert. Ihre Tochter Karla musste alleine in der Bielefelder Wohnung zurückgelassen werden und ist nachträglich von Verwandten betreut und in Obhut genommen worden. Ihr Sohn Hermann war zu dem Zeitpunkt 19 Jahre und ihre Tochter Karla war 14 Jahre alt.
Gertrud Niessen wurde befreit, als die Alliierten etwa vier Monate nach ihrer Verhaftung Bielefeld einnahmen. Nachträglich wurde sie als politisch Verfolgte anerkannt, jedoch wurde ihr dieser Status wieder abgesprochen. Sie klagte anschließend, dass sie wieder als politisch Verfolgte gelten sollte. Diese Anerkennung hätte ihr einen Anspruch auf Wiedergutmachung gegeben.
Nach einem hin und her der Rechtsprechung wurde Gertrud Niessen schlussendlich nicht als politisch Verfolgte anerkannt.
Spur aufgenommen und Recherche
Tom-Benjamin Bergmann, Sinuel Kimmel
Rudolf-Rempel-Berufskolleg