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Das Schicksal von Moritz Wisbrun

31. Juli 1942
Hauptstraße 47, 33647 Bielefeld

Ein jüdisches Leben in Brackwede

Moritz Wisbrun wurde am 19. Januar 1855 in Steinhagen geboren. Als Kaufmann führte er in Brackwede das Bekleidungsgeschäft „Herz Wisbrun“. Gemeinsam mit seiner Frau Mathilde, geborene Tuteur, lebte er in der Hauptstraße 47. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 änderte sich das Leben der Familie grundlegend. Wisbrun gehörte zur jüdischen Opfergruppe, die systematisch entrechtet und ausgegrenzt wurde.

Diskriminierung und Entrechtung

Schon früh trafen Boykottmaßnahmen die jüdischen Geschäfte, auch das von Moritz Wisbrun. Der wirtschaftliche Druck nahm stetig zu. Während der Novemberpogrome 1938 schlugen SA-Angehörige die Schaufenster des Textilhauses ein, kurz darauf musste das Geschäft aufgegeben werden. Hinzu kam die sogenannte „Judenvermögensabgabe“, die Moritz und Mathilde Wisbrun mit 15.500 Reichsmark belastete, eine Summe, die sie in den finanziellen Ruin trieb. Ab 1941 musste er zudem den „Judenstern“ tragen, ein Symbol der öffentlichen Stigmatisierung.

Deportation und Tod

Am 31. Juli 1942 wurden Moritz und Mathilde Wisbrun nach Theresienstadt deportiert. Dort starb Moritz wenige Monate später. Das Amtsgericht Bielefeld setzte im Jahr 1947 den 15. November 1942 als offiziellen Todestag fest. Mathilde Wisbrun starb am 15. Januar 1943 ebenfalls in Theresienstadt.

Nachwirkungen und Erinnerung

Die Kinder der Familie, darunter Ilse Grünewald in England, Eric Wisbrun in den USA und Hans Wisbrun in Israel, bemühten sich nach 1945 um Wiedergutmachung. Erst 1961 wurde Eric Wisbrun als Alleinerbe eine Entschädigung zugesprochen: 13.302 DM für den wirtschaftlichen Schaden, den sein Vater durch Boykott, Geschäftsschließung und Deportation erlitten hatte.

 

Spur aufgenommen und Recherche
Marwin Ajrizi, Albert Leis
Rudolf-Rempel-Berufskolleg

Veröffentlicht am 08. Januar 2026 und aktualisiert am 15. Januar 2026

Das Schicksal von Moritz Wisbrun zeigt beispielhaft, wie die NS-Ideologie in der Praxis wirkte: wirtschaftliche Ausgrenzung, Entrechtung, Deportation und Vernichtung. Aus heutiger Sicht ist dies ein drastischer Bruch grundlegender Werte und Rechte. Besonders Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ macht deutlich, wie tief das NS-Regime die Menschenwürde mit Füßen trat. Die Akten belegen nicht nur das Leid der Opfer, sondern auch den mühsamen Kampf der Überlebenden und ihrer Familien um Anerkennung und Gerechtigkeit.

  • Stadtarchiv Bielefeld 120,3/Amt für Wiedergutmachung Kreis, Nr. B 16
  • Stadtarchiv Bielefeld 120,3/Amt für Wiedergutmachung Kreis, Nr. B 45

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