Widerstand von Zwangsarbeitern äußerte sich im nationalsozialistischen Alltag häufig in informellen Praktiken. Verbreitet waren Krankheitsvortäuschungen oder „Arbeitsbummeleien“, die den Arbeitsalltag unmittelbar betrafen. Diese Handlungen konnten jedoch im Härtefall mit bis zu tödlichen Sanktionen geahndet werden. Eine Verwaltungsbeschwerde, die sich formal innerhalb des bürokratischen Systems bewegte, stellte demgegenüber eine seltene Form von Widerstand dar, obwohl sie seit der Ausländerpolizeiverordnung von 1938 rechtlich möglich war.
Eine solche Spur lässt sich für Bielefeld rekonstruieren. Zentrale Handlungsakteurin war Anna Meeschnetschenko geborene Henowski am 27. Juli 1917 in Kiew, stammte aus Tschystjakowe. Sie war römisch-katholisch, verheiratet und arbeitete als Landarbeiterin. Seit dem 19. April 1942 war sie bei dem Landwirt Gustav Fischer in Oldentrup Nr. 112 beschäftigt, wo sie auch wohnte. Sie hielt sich bis zum 17. Januar 1944 in Bielefeld auf.
Am 4. Mai 1943 gab Mereschnetschenko beim Ausländeramt Heepen (heute: Salzufler Straße 13) ihren russischen Personalausweis ab, mit dem Hinweis, dass sie Ukrainerin sei, um einen neuen Fremdenpass zu erhalten, der ihre tatsächliche Nationalität abbilden sollte. Nach Wagner kamen die meisten in Bielefeld eingesetzten sowjetischen Zwangsarbeiter, die vielfach unter dem Sammelbegriff „Russen“ gefasst wurden, aus der Ukraine. Dennoch verweigerten die Behörden die Anerkennung der Ukraine als Herkunftsland und stellten russische Ausweise aus, wodurch das diskriminierende „OST“-Abzeichen getragen werden musste.
Der darauffolgende Schriftverkehr zeigt, dass ein Vertreter des Amtsbürgermeisters Rücksprache mit dem Hauptwachmeister der Schutzpolizei Bielefeld hielt, um über den Umgang mit dieser Verwaltungsbeschwerde zu entscheiden. Dieses langsame Vorgehen lässt sich dadurch erklären, dass es Verwaltungsstellen kaum möglich war, die Vielzahl spezifischer bürokratischer Richtlinien zur Zwangsarbeit zu überblicken. Die Entscheidungsträger der Kreispolizeibehörde beschlossen schließlich, dass Mereschnetschenko ihren russischen Personalausweis behalten müsse und nicht als Ukrainerin einzuordnen sei. Begründet wurde dies damit, dass Kiew im alt-sowjetrussischen Gebiet liege und ukrainische Pässe lediglich an Personen aus den Gebieten Galizien und Bialystok ausgestellt würden. Bei der Rückgabe des Ausweises sollte Mereschnetschenko ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass den Ostarbeitererlassen Folge zu leisten sei und sie strengstens dazu verpflichtet sei, das „OST“-Abzeichen zu tragen. Der Fall Mereschnetschenko diente den Behörden als Präzedenzfall, weshalb davon auszugehen ist, dass zuvor keine ähnlichen Verwaltungsbeschwerden von Zwangsarbeitern in Bielefeld eingelegt worden waren.
Die Beweggründe Mereschnetschenkos lassen sich vor dem Hintergrund verstehen, dass „Ostarbeiter“ durch die Ostarbeitererlasse von 1942 als rechtlich am schlechtesten gestellte Gruppe unter den Zwangsarbeitern galten. Sie erhielten den geringsten Lohn bei gleicher Arbeit, unterlagen einer Kennzeichnungspflicht und ihnen wurden grundlegende Menschen- und Freiheitsrechte abgesprochen. Die Kennzeichnung auf der Kleidung fungierte als Symbol der Unterwerfung und entsprach dem Konzept des Panoptikums. „Ostarbeiter“ waren für alle zu jeder Zeit als solche sichtbar, was der öffentlichen Demütigung, der Verhinderung von Flucht und der leichten Identifizierung diente. Durch das „OST“-Abzeichen auf der Brust wurde den sowjetischen Zwangsarbeitern jegliche Form von Individualität abgesprochen; zugleich galt der Aufnäher als Zeichen dafür, im Gegensatz zu Menschen anderer Nationalität ein nahezu rechtloses Subjekt zu sein. Insbesondere „überlange Arbeitszeiten, schlechte Ernährung, Bezahlung, Unterkunft und Kleidung, mangelnde ärztliche Behandlung, Stacheldraht, Diffamierung, Misshandlungen kennzeichneten die Lebensbedingungen der Ostarbeiter“. Auswertungen von Zeitzeugeninterviews ergaben, dass die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen zu Erniedrigungs- und Minderwertigkeitsgefühlen bis hin zu traumatischen Störungen bis ins hohe Lebensalter geführt haben.
Dieser Widerstand lässt sich insgesamt als ein Versuch bewerten, die eigene durch äußere Faktoren begrenzte Handlungsfähigkeit bestmöglich zu nutzen, um sich den nahezu rechtlosen, prekären und menschenunwürdigen Lebensverhältnissen als Ostarbeiter zu entledigen.
Spur aufgenommen und Recherche
Max Beckmann
Universität Bielefeld
- Herbert, Ulrich, Fremdarbeiter. Politik und Praxis des "Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, Bonn 1985
- Mentner, Regina, Zwangsarbeit in den von Bodelschwingschen Anstalten Bethel 1939-1945, in: Seicher, Carsten / Pütz, Hans- Georg / Rengstorf, Felix, Zwangsarbeit in Ostwestfalen und Lippe 1939-1945. Stand der Forschung, Spurensuche vor Ort, Umsetzung im Unterricht, Essen 2002, S. 90-107
- Scherbakowa, Irna, Für immer gezeichnet. Die Geschichte der "Ostarbeiter" in Briefen, Erinnerungen und Interviews, Berlin 2019
- Spoerer, Mark, Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1939-1945, Stuttgart, 1999
- Sulej, Karolina, Persönliche Dinge. Was Kleidung aus NS Lagern heute erzählen kann, Berlin 2025
Arolsen Archives, 1.1.0.6/82335754–82335780, Schreiben der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) Frankfurt am Main vom 15. Februar 1943 zur „Behandlung der im Reich eingesetzten ausländischen Arbeitskräfte und Kriegsgefangenen“
Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,4/Amt Heepen, Nr. 140